Vertretung im Bereich Anwaltshaftung

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In jüngster Vergangenheit mehren sich die Anfragen von Mandanten bei der KSR Rechtsanwaltskanzlei, die sich dazu durchgerungen haben, die Tätigkeit ihrer früheren Rechtsanwälte prüfen zu lassen, da sie den Eindruck haben, diese könnten folgenschwere Fehler in der Mandatsbearbeitung gemacht haben, die sie nachhaltig wirtschaftlich geschädigt haben.

Mandanten erlangen hiervon regelmäßig erst Kenntnis, wenn es zu spät ist. 

Des Öfteren führen manche Kanzleien sodann auch noch aussichtslose Rechtsmittel gegen solche Vollstreckungsmaßnahmen und verursachen weitere von Mandanten zu tragende Kosten.

Auch konnte in jüngster Vergangenheit vermehrt beobachtet werden, dass bereits eindeutig verjährte Forderungen gerichtlich geltend gemacht werden, teilweise sogar bis in die Berufungsinstanz und Klageanträge nicht korrekt gestellt werden.

Hinzu kommen nicht zuletzt manchmal auch überhöhte Rechnungslegungen.

Nicht selten sehen derart geschädigte Mandanten von einem Vorgehen gegen solche Verhaltensweisen ab, da sie davon ausgehen, dass „eine Krähe der anderen kein Auge aussticht“ und sie befürchten, weitere Kosten zu produzieren.

Tatsächlich können in vielen dieser Fälle Pflichtverletzungen nachgewiesen und so für die geschädigten Mandanten Schadensersatz erstritten werden. Daher sollten geschädigte Mandanten nicht zögern, die Mandatsbearbeitung und Gebührenabrechnung anwaltlich prüfen zu lassen.

Wir beraten und vertreten seit mehr als 18 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

Seit vielen Jahren sind wir im Bereich der Anwaltshaftung / Notarhaftung tätig. Hier beraten und vertreten wir insbesondere Mandanten, die aufgrund einer anwaltlichen Pflichtverletzung in Gerichtsverfahren unterlegen sind, Ansprüche durch ein Fehlverhalten ihres Anwalts verloren haben oder denen überhöhte Rechnungen gestellt worden sind. Auch vertreten wir Anwaltskollegen, welche zu Unrecht von ehemaligen Mandanten in Anspruch genommen werden.

KSR Rechtsanwaltskanzlei
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3. Stock
90449 Nürnberg

Telefon: 0911/760 731 10
Fax: 0911/760 731 120
E-Mail: info@ksr-law.de

Foto(s): Siegfried Reulein


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