Vertretung in den Gläubigerversammlungen der UDI Energie Festzins 10 bis 14 UG & Co. KG

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Das Amtsgericht Leipzig hat über das Vermögen der UDI Energie Festzins 10, 11, 12, 13 und 14 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Anleger können ihre Forderungen anmelden und nun finden die wohl wichtigsten Termine für die Gläubiger statt: Die Gläubigerversammlungen an der Gläubiger wichtige Entscheidungen für das weitere Insolvenzverfahren zu treffen haben.

I. Inhalte der Gläubigerversammlungen

Bei der Gläubigerversammlung wird der Insolvenzverwalter über die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin, ihre Ursachen und die wirtschaftlichen Aussichten berichten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass ein Gläubigerausschuss gewählt wird, der die Aufgabe hat, den Insolvenzverwalter zu unterstützen und zu überwachen.  Zudem kann ein neuer Insolvenzverwalter gewählt werden.

II. Anleger, die das Angebot der U 20 Prevent GmbH angenommen haben

Der Geschäftsführer der Schuldnerin schreibt die Anleger, die ihre Forderungen an die U 20 Prevent – eine Gesellschaft des Geschäftsführers der Schuldnerin – übertragen hatten an, dass diese verpflichtet seien, Stimmrechtsvollmacht auf einen von der U 20 Prevent GmbH genannten Anwalt zu übertragen. Wer die Kosten hierfür übernimmt wird nicht mitgeteilt. Ein Interessenkonflikt ist vorprogramiert. Eine Pflicht zur Übertragung Ihrer Stimmrechte besteht nach unserer rechtlichen Überzeugung nicht.

IV. Wem soll ich meine Stimmrechtsvollmacht geben, wenn ich selber den Termin nicht wahrnehmen kann?

Auch die UDI GmbH schreibt die Anleger unter dem Deckmäntelchen der Anlegerverwaltung an und weist auf Anwälte hin, die kostenlos die Stimmen der Anleger wahrnehmen sollen. Tatsächlich wird die "Anlegerverwaltung" durch den Insolvenzverwalter wahrgenommen und die UDI GmbH wird durch den gleichen Geschäftsführer vertreten, wie Ihre Schuldnerin, die Ihre Forderungen nicht zurückbezahlt hat.

In den letzten Versammlungen waren die von der UDI GmbH benannten Anwälte größtenteils nicht persönlich anwesend, sondern ließen sich selber vertreten. Ein Anwalt hat seine Vollmachten überhaupt nicht ausgeübt und nicht einmal Untervollmacht erteilt. Diese Stimmen waren verloren.

Für Anleger, die nicht persönlich zu dem Termin kommen können und sich nicht von Anwälten vertreten lassen wollen, die sich über den Geschäftsführer der Schuldnerin bewerben lassen und dann die Stimmrechte gar nicht oder nicht persönlich wahrnehmen, bieten wir die Möglichkeit, sich kostenlos durch uns vertreten zu lassen. Wir vertreten ausschließlich Anlegerinteressen und haben uns seit Beginn der Verfahren gegen die Eigenverwaltung ausgesprochen, da massive Interessenkonflikte bestehen.  Gerne nehmen wir auch Weisungen entgegen.

IV. Es geht um ihr Geld! 

Sollten Sie eine anwaltliche Vertretung auf der Gläubigerversammlung wünschen, finden Sie weitere Informationen sowie eine entsprechende Vollmacht auf unserer Homepage. Wir benötigen die Vollmacht im Original bitte mindestens zwei Tage vor dem jeweiligen Berichtstermin zurück! Bitte teilen Sie uns auch Ihre eMail-Adresse mit. Wir versenden dann im Nachgang einen Terminsbericht.

Als Ansprechpartnerin steht Ihnen gerne Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und Rechtsanwältin Jennifer Bressler zur Verfügung.

Die Fachanwälte der Kanzlei Schirp & Partner aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis seit mehr als 25 Jahren über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht.



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