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Vivono Wohnungsgenossenschaft eG, ehemals GenoBau Zielkauf, insolvent – Insolvenzverwalterin will Geld!

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Die Genossen der seit 2020 insolventen Wohnbaugenossenschaft mandatieren Fachanwalt Reime mit der Forderungsabwehr gegen die Insolvenzverwalterin Breiter.

Was war geschehen?

Genossen der insolventen Vivono Wohnungsgenossenschaft e. G. haben derzeit einen erheblichen Beratungsbedarf, da sie von dem Insolvenzverwalter auf Zahlung von ausstehenden Raten in Anspruch genommen werden. Sie wollen wissen, ob sie diese Zahlung leisten müssen, wie vor den Zivilgerichten die Erfolgsaussichten sind oder ob es noch andere Lösungen gibt. Die u. a. von Herrn Sven Meier als Vorstand geführte Genossenschaft hatte mehrere Formen der Mitgliedschaft im Angebot. Es gab reguläre Mitglieder, welche über ein Stimmrecht verfügten und an dem speziellen Erwerbskonzept für ein Eigenheim teilnehmen konnten. Außerdem gab es sogenannte investierende Mitglieder, welche eine Einlage mit zeitlich begrenzter Dauer vornahmen und dafür eine jährliche Dividende beanspruchen konnten.

Was macht die Insolvenzverwalterin geltend?

Die Vivono Wohnungsgenossenschaft e. G. ist seit 2020 insolvent. Die Anleger werden nun von Insolvenzverwalterin auf ausstehende Genossenschaftsbeiträge in Anspruch genommen.

Wem es vor der Eröffnung der Insolvenz noch gelungen ist, aus der Genossenschaft auszuscheiden, konnte sein Auseinandersetzungsguthaben zur Insolvenztabelle anmelden und braucht keine ausstehenden Raten mehr einzuzahlen. Alle anderen Ratenzahler, die nicht mehr rechtzeitig vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus der Genossenschaft ausgeschieden sind, werden nun von der Insolvenzverwalterin auf Zahlung aller restlichen Raten bis zur Beitrittssumme in Anspruch genommen.

Die Reaktion der Vivono - Insolvenzverwalterin erinnert manche an eine andere Genossenschaft namens Geno Wohnbaugenossenschaft eG (vormals Genotec). Es gibt neben der ähnlichen Praxis des Umgangs mit ausgeschiedenen Mitgliedern auch persönliche Verbindungen zwischen Geno und Vivono: Die jeweiligen Vorstände, Herr Jens Meier bei der Geno und Herr Sven Meier bei der Vivono, sind Brüder. Ein dritter Bruder, Herr Lars Meier, war für beide Unternehmen im Vertrieb tätig.

Die Mitglieder müssen nun ernsthaft befürchten, noch mehr Geld zu verlieren.

Daher ist die Rechtslage nun zu klären und es gibt gute Gründe, diesen Forderungen entgegenzutreten!

Forderungen kann man entweder bezahlen oder auch nicht. Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen ist aufgrund ihres Berufsstandes und ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten leider nicht möglich, die Forderungen gegen ihre Mandanten bzw. Genossen „wegzuzaubern“ bzw. damit zu werben, dass man dies angeblich könne. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, das Frau Kollegin Breiter(Insolvenzverwalterin) gegen nicht zahlende Genossen bzw. Genossen, welche ihr Schreiben nicht ernst nehmen, Klagen einreicht um Rechtssicherheit zu bekommen. Letztlich ist es ihre Aufgabe alles zu tun, um die Insolvenzmasse anzureichern zugunsten der Insolvenzgläubiger. 

Insolvenzgläubiger sind nur die Genossen, deren Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet und auch von der Insolvenzverwalterin bestätigt wurden. Wer nichts anmeldet oder wessen Forderung bestritten wird, wird ohne anwaltliche Hilfe im Insolvenzverfahren leer ausgehen bzw. erleidet Totalverlust.

Wer keine finanziellen Mittel hat, sollte dies daher unverzüglich selbst gegenüber der Insolvenzverwalterin anzeigen und nicht glauben, dass es schon nicht so schlimm werden wird.....

Alle anderen Genossen sollten juristisch gut beraten sein um diesen Prozess gegen sich selbst gewinnen zu können. Genossenschaftsrecht ist nicht alltäglich. Man kann auch versuchen, sich zuvor kostengünstig vergleichweise zu einigen, was unserer Kanzlei schon mehrfach in diesen Fällen gelungen ist.

Kann man dagegen nicht eine Sammelklage einreichen?

Wer auf die Forderungen der Insolvenzverwalterin nicht fristgerecht reagiert, kann selbst verklagt werden. Dann kämpft jeder für sich allein und nicht gesammelt.

Rechtlich gesehen ist völlig irrelevant,

ob man von diesem Haftungsrisiko wusste oder auch nicht,

ob man richtige beraten worden ist oder auch nicht

und ob man eine Gegenleistung für sein Geld bislang bekommen hat oder auch nicht. Es geht um was ganz Anderes:  

Es ist zu prüfen, ob die Forderung dem Grunde und der Höhe nach besteht und ob Einwendungen und/oder Einreden erhoben werden können. Gleichzeitig sollte insbesondere auch die Geltendmachung von Gestaltungsrechten (Anfechtung, Widerruf Kündigung etc.) wohl überlegt sein.

TIPP!

Bei allem Ärger über gegebenenfalls falsche bzw. unvollständige Beratung bei Erklärung des Beitritts sollte daher anhand des konkreten Einzelfalls nüchtern abgewogen werden, welches der für das Mitglied günstigste Weg ist, mit der Forderung der Insolvenzverwalterin umzugehen. Keinesfalls sollten vorschnell Erklärungen abgegeben werden - die Insolvenzverwalterin ist nicht die Beraterin der Genossen!


REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

Wir vertreten und beraten Vivono – Anleger in Deutschland schon seit Mitte letzten es Jahres und haben uns zu den Hintergründen eine umfassende Expertise erarbeitet.  

Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief  an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

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  • oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bauten

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