Wohnungsgenossenschaft GenoBau Zielkauf heißt jetzt Vivono

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Die GenoBau Zielkauf Wohnungsgenossenschaft eG hat 2016 umfirmiert in Vivono Wohnungsgenossenschaft eG.

Mehrere Anleger, welche die Vivono verlassen wollten, wunderten sich nach ihrer Kündigung über die Reaktion der Genossenschaft: Anstatt das Auseinandersetzungsguthaben zu berechnen und auszuzahlen, forderte die Vivono sie auf, zunächst ihr gezeichnetes Kapital vollständig einzuzahlen. Vorher, so die Vivono, werde keine Auszahlung des Guthabens erfolgen.

Die Reaktion der Vivono erinnert manche an eine andere Genossenschaft namens Geno Wohnbaugenossenschaft eG (vormals Genotec). Die Geno lässt zahlreiche ausgeschiedene Mitglieder teils jahrelang auf die vollständige Auszahlung ihres Guthabens warten. Sie begründet dies mit einer 2014 beschlossenen Satzungsänderung, wonach Auszahlungen in bestimmten Fällen nur in Raten erfolgen können. Diese neue Satzungsregelung wird von der Geno jedoch auch in denjenigen Fällen angewandt, in denen bereits vor Einführung der Änderung die Kündigung erklärt wurde und sogar bei Mitgliedern, die bereits zum Ende des Jahres 2013 ausgeschieden sind. Diese umstrittene Praxis beschäftigt derzeit in mehreren Verfahren die Gerichte.

Es gibt neben der ähnlichen Praxis des Umgangs mit ausgeschiedenen Mitgliedern auch persönliche Verbindungen zwischen Geno und Vivono: Die jeweiligen Vorstände, Herr Jens Meier bei der Geno und Herr Sven Meier bei der Vivono, sind Brüder. Ein dritter Bruder, Herr Lars Meier, war für beide Unternehmen im Vertrieb tätig.

Mehrere Mitglieder von beiden Genossenschaften berichten, dass sie bei der Vermittlung des Beitritts nicht über etwaige Verlustrisiken aufgeklärt wurden. Zwar unterliegen Genossenschaftsbeteiligungen kraft Gesetzes u.a. aufgrund der vorgeschriebenen jährlichen Prüfung durch die zuständigen Prüfungsverbände gewissen Sicherungsmechanismen. Gleichwohl handelt es sich auch bei der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft um die Beteiligung an einem Unternehmen, bei dem Verluste nicht ausgeschlossen werden können. Wem also die Mitgliedschaft als sichere Anlage, vergleichbar mit einem Sparbuch oder einem Bausparvertrag, angeboten wurde, wie von einigen Mitgliedern bei beiden Genossenschaften berichtet wird, der wurde nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Beteiligung informiert.

Betroffene Genossenschaftsmitglieder, welche nach der Kündigung ihr Auseinandersetzungsguthaben nicht erhalten oder unzutreffend über die Risiken der Mitgliedschaft informiert worden sind, sollten sich anwaltlich beraten lassen. Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff vertritt mehrere Mitglieder der Vivono sowie der Geno und geht auch gerichtlich gegen diese Genossenschaften vor.



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