VMA Managment GmbH gewinnt Prozess vor Amtsgericht Hamburg - Neue Flut von Zahlungsaufforderungen

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Das Amtsgericht Hamburg hat einen Nutzer der Internetseite „lovebuy.de" zur Zahlung mehrerer Jahresbeiträge in Höhe von jeweils 99,00 Euro verurteilt. In dem Verfahren wurde unter anderem ein technischer Berater der „lovebuy"-Seite als Zeuge gehört. Der eindeutig im Lager der Klägerin stehende Zeuge versicherte im Rahmen seiner Vernehmung, dass alle Mitglieder der Internetseite „lovebuy.de" deutlich wahrnehmbar auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (bzw. deren Änderung), die Anmeldegebühr und auf eine Jahresgebühr von 99,00 Euro hingewiesen worden seien; eine Nutzung der Webseite, sei technisch gar nicht möglich, wenn nicht vorab mittels einer Bildschirmeingabe den Gebühren zugestimmt würde; damit stehe aus Sicht des technisch sachverständigen Zeugen fest, dass jeder Nutzer mit der Anmeldung zugleich auch alle Kosten des Internetanbieters akzeptierte. Das Gericht glaubte dem von „lovebuy" benannten Zeugen und verurteilte den beklagten Nutzer zur Zahlung.

Die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen verschiedene Beteiligte der Internetseite „lovebuy.de" ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdachts führt, ignorierte das Hamburger Gericht. Ein Nachweis, dass es sich bei der zweifelhaften Tatsachendarstellung um eine Falschaussage handelte, war dem Beklagten in dem Verfahren daher nicht möglich.

Die VMA Management GmbH nutzt das Urteil nun, um (auch ehemalige) Nutzer der Internetseite unter Zahlungsdruck zu setzen. Hierzu werden hunderte von Inkasso-Mails an die bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Postfächer versandt. Für den Fall der Nichtzahlung werden den Empfängern kostenintensive Mahn- und Gerichtsverfahren in Aussicht gestellt.

Die Versender der Zahlungsaufforderungen verschweigen dabei, dass das Urteil des Amtsgerichts Hamburg nur eine Einzelfallentscheidung darstellt.

Fazit:

Die Frage, ob eine konkrete Zahlungsverpflichtung gegenüber der VMA Management GmbH besteht, hängt von verschiedenen Faktoren, wie etwa dem genauen Anmeldezeitraum und der zu diesem Zeitpunkt möglicherweise geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.

Im Falle einer gerichtlichen Inanspruchnahme droht der Prozessverlust, da die Sach- und Rechtslage von verschieden Gerichten völlig unterschiedlich beurteilt wird. Problematisch ist hierbei, dass eine einheitliche Rechtsprechung nicht herbeizuführen sein wird. Schließlich sind die Urteile infolge des geringen Streitwerts nicht im Wege der Berufung angreifbar. Eine Urteilskontrolle durch ein höheres Gericht kann daher nicht stattfinden. Das Prozessrisiko ist somit sehr hoch:

In den Verfahren in denen das Prozessgericht eine Beweisaufnahme anordnet, ist Vorsicht geboten. Schließlich benennt die VMA Management GmbH eigene Angestellte als Zeugen, welche den fraglichen Vertragsschluss, die Kostenvereinbarung oder den folgenden E-Mail-Verkehr notfalls unter Eid beschwören.

In den Fällen, in denen die Gerichte die Klage bereits aus Rechtsgründen, etwa wegen unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen, für abweisungsreif erachten, wird keine Beweisaufnahme angeordnet. Diese Prozesse werden von den beklagten Nutzern gewonnen.

Tipp:

Die Zahlungsaufforderungen und Klageandrohungen der VMA Management GmbH sind aufgrund der problematischen Beweislage sehr ernst zu nehmen. Nur wer das Vertragsverhältnis bereits selbst oder durch seinen Anwalt nachweisbar gekündigt und vorsorglich auch wegen Irrtums angefochten hat, ist auf der sicheren Seite und muss keine Weiterungen fürchten. Schließlich sind alle möglichen vertraglichen Verpflichtungen durch die Kündigung und Vertragsanfechtung weggefallen. In den anderen Fällen empfiehlt es sich dringend, anwaltliche Hilfe einzuholen. Gerichtsverfahren sollten jedenfalls unbedingt vermieden werden, da deren Ausgang und Kosten ungewiss sind.

Der Autor ist Rechtsanwalt in Köln und geschäftsführender Gesellschafter der Kanzlei WAGNER HALBE Rechtsanwälte - Köln. Er berät und vertritt private wie gewerbliche Inkasso- und Abmahnopfer aus dem gesamten Bundesgebiet in allen Fragen des Vertrags-, Internet-, und Zivilrechts.


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