Völkermordfall Gaza: Verhandlung vor dem IGH betreffend UNRWA in dieser Woche
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Am Montag, 28. April 2025, beginnt die mündliche Verhandlung vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in den Haag betreffend die Verpflichtungen Israels als Besatzungsmacht im palästinensischen Gebiet "in Bezug auf die Präsenz und Aktivitäten der Vereinten Nationen, anderen internationalen Organisationen und dritten Staaten", vor allem im Zusammenhang mit der "Sicherung und Unterstützung der reibungslosen Gewährung der zum Überleben der palästinensischen Zivilbevölkerung dringend benötigten Güter und Dienstleistungen".
Es handelt sich nicht, wie der Parallelfall Südafrika gegen Israel, um ein streitiges Verfahren, sondern wiederum um einen von der UN-Generalversammlung gestellten Antrag auf Erlass einer "advisory opinion", also einer "beratenden Stellungnahme".
Die Verhandlung findet täglich von Montag, 18. April bis einschließlich Freitag, 22. April statt; der genaue Zeitplan einschließlich der Redezeiten der teilnehmenden Staaten und Organisationen findet sich hier. Die Verhandlung wird wiederum vollständig und live auf der Website der Vereinten Nationen "UN TV" übertragen, möglicherweise zum Teil auch vom englischsprachigen Sender Aljazeera.
Im Mittelpunkt wird die von fast allen UN-Mitgliedstaaten als Bruch der UN-Charta verurteilte "Aussperrung" des UN-Flüchtlingshilfswerks UNRWA aus Israel und dem besetzten palästinensischen Gebiet stehen; neue Dringlichkeit hat die Frage durch die - ebenfalls nahezu universell verurteilte - totale Blockade des Gazastreifens, d.h. das totale Absperren von Nahrung, Medikamenten, medizinischen Gütern, Material zum Errichten von Unterkünften und allen sonstigen lebenswichtigen Gütern seit dem 2. März 2025 - gewonnen; letzten Freitag, 25. März, hat das Welternährungsprogramm (World Food Programme) bekanntgegeben, das seine Nahrungsmittelvorräte in Gaza komplett erschöpft seien.
Bereits im letzten Jahr hat der Internationale Gerichtshof auf der Basis der Feststellung, dass Israel allein durch die - damals noch teilweise - Blockade des Gazastreifens in Bezug auf lebenswichtige Güter sich plausiblerweise des Verbrechens des Völkermordes schuldig macht, mehrere einstweilige Anordnungen gegen Israel erlassen. Die jetzige "Total-Blockade" in Bezug auf lebenswichtige Güter, verbunden mit der Wiederaufnahme von Bombardierungen und Zerstörungen im Gazastreifen unter Verletzung des im Januar 2025 vereinbarten Waffenstillstandes mit der Hamas sowie der Verpflichtungen Israels als Besatzungsmacht im Gazastreifen könnte dem Internationalen Gerichtshof zugleich Anlass für eine weitere Eilmaßnahme im Bezug auf den "plausiblen" Völkermord Israels geben: Da Israel nunmehr eine rechtsgültige, von den Mediatoren USA, Ägypten und Qatar bestätigte Vereinbarung mit der De-Facto-Regierung "Hamas" in Gaza gebrochen hat, dürfte einer Anordnung gegen Israel auch auf Einhaltung eines - nunmehr ja bereits bis ins Detail verhandelten, abgeschlossenen und einseitig gebrochenen - Waffenstillstandes eigentlich nichts mehr im Wege stehen.
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