Volkswagen-Abgasskandal: Schadenersatz von früherem Topmanager Martin Winterkorn?

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Die Volkswagen AG will jetzt gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn vorgehen. Welches finanzielle Ausmaß die Forderungen haben könnten, stand zunächst nicht fest. Volkswagen erklärte, man werde die beiden ehemaligen Topmanager nun „wegen aktienrechtlicher Sorgfaltspflichtverletzungen auf Schadenersatz in Anspruch nehmen“.

Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Volkswagen AG Martin Winterkorn muss sich wegen des Abgasskandals vor einem Strafgericht in einem öffentlichen Verfahren verantworten. Es geht um den Vorwurf des schweren Betrugs und des Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb im Zusammenhang mit Manipulationen an den Abgaswerten von Millionen von Fahrzeugen. Es war ein Paukenschlag im Dieselabgasskandal der Volkswagen AG, als vor einem Jahr bekannt wurde, dass sich der frühere VW-Chef in einem öffentlichen Strafverfahren verantworten muss. Es bestehe ein hinreichender Tatverdacht „wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs“, teilte das Landgericht Braunschweig seinerzeit mit. Die Ermittler hatten den heute 73-jährigen Manager im April 2019 aufgrund seiner Rolle im Dieselskandal angeklagt. Es geht um den Vorwurf des schweren Betrugs und des Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb im Zusammenhang mit Manipulationen an den Abgaswerten von Millionen Fahrzeugen.

Jetzt berichtet die „Süddeutsche Zeitung“: „Vom 16. September an, fast auf den Tag genau sechs Jahre nach der Enthüllung der Abgasmanipulationen bei Volkswagen, sollte der ehemalige Konzernchef Martin Winterkorn wegen Betrugsverdacht auf der Anklagebank sitzen. Doch so, wie es derzeit aussieht, wird auch dieser Termin nicht haltbar sein. Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung und NDR soll Winterkorn in der ersten Septemberwoche erneut operiert werden, es wäre bereits der dritte Eingriff an seinen Hüften. Dem OP-Termin könnte dann die insgesamt dritte Verschiebung des Abgas-Prozesses am Landgericht Braunschweig folgen. Mehrere Prozessbeteiligte gehen davon aus, dass Winterkorn mehrere Wochen bräuchte, um sich von dem neuen Eingriff zu erholen. Und dass dem Gericht nichts anderes übrig bleibe, als das Verfahren zu verschieben; auf den November vermutlich.“

Ursprünglich hatte Winterkorn zusammen mit vier weiteren VW-Angeklagten bereits am 25. Februar vor Gericht kommen sollen. Der Autokonzern sieht – nach jahrelangen internen Untersuchungen und bekanntermaßen zig verbraucherfreundlichen Urteilen im Dieselabgasskandal – mittlerweile eine Mitverantwortung seines früheren Vorstandsvorsitzenden im größten Skandal der Unternehmensgeschichte. Deshalb will Volkswagen Schadensersatz von Martin Winterkorn verlangen. Volkswagen erklärte, man werde die beiden ehemaligen Topmanager nun „wegen aktienrechtlicher Sorgfaltspflichtverletzungen auf Schadenersatz in Anspruch nehmen“.

„Das bringt weiterhin Schwung in den Dieselabgasskandal. Es werden bestimmte Personen mit dem Skandal konkret in Verbindung gebracht – und vor allem wird damit einmal mehr bestätigt, dass die Volkswagen AG im Zentrum des Dieselskandals steht und Verbraucher weitreichend geschädigt hat. Als ehemaliger Vorstandsvorsitzender kann sich Martin Winterkorn nicht einfach der Verantwortung entziehen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei Dr. Hartung Rechtsanwälte befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des gesamten Dieselabgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Für Rechtsanwalt Dr. Hartung ist das ein ganz wichtiges Signal für geschädigte Verbraucher. „Dass Manager wegen des Dieselskandals strafrechtlich verfolgt werden, unterstützt geschädigte Verbraucher natürlich dabei, Recht zu erhalten, auch wenn bezüglich des streitgegenständlichen Fahrzeugs kein Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamts bezüglich des Emissionsverhaltens vorliegt.“ Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung ruft daher Eigentümer betroffener Volkswagen-Diesel auf, unbedingt den Klageweg prüfen zu lassen, um ihre berechtigten Schadensersatzansprüche aus einer Betrugshaftung in Dieselgate 1.0 und Dieselgate 2.0 durchzusetzen.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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