Volkswagen - Aktie bricht ein: Gewinnwarnung - mögliche Schadensersatzansprüche

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Aktieneinbruch und Gewinnwarnung

Wegen des Abgas-Skandals des VW-Konzerns in den Vereinigten Staaten ist die Aktie der Volkswagen AG drastisch eingebrochen. In den USA drohen dem Konzern Bußgelder und Schadensersatzzahlungen in Milliardenhöhe. In einer Mitteilung vom 22. September 2015 hat Volkswagen eine sogenannte Gewinnwarnung herausgegeben, was eine deutliche Korrektur des bisher erwarteten Ergebnisses nach unten bedeutet. In der Mitteilung heißt es u.a.

„Auffällig sind Fahrzeuge mit Motoren vom Typ EA 189 mit einem Gesamtvolumen von weltweit rund elf Millionen Fahrzeugen. Ausschließlich bei diesem Motortyp wurde eine auffällige Abweichung zwischen Prüfstandswerten und realem Fahrbetrieb festgestellt. Volkswagen arbeitet mit Hochdruck daran, diese Abweichungen mit technischen Maßnahmen zu beseitigen. Das Unternehmen steht dazu derzeit in Kontakt mit den zuständigen Behörden und dem Deutschen Kraftfahrtbundesamt.

Zur Abdeckung notwendiger Service-Maßnahmen und weiterer Anstrengungen, um das Vertrauen unserer Kunden zurückzugewinnen, beabsichtigt Volkswagen, im 3. Quartal des laufenden Geschäftsjahres rund 6,5 Milliarden Euro ergebniswirksam zurückzustellen. Aufgrund der laufenden Untersuchungen unterliegt der angenommene Betrag Einschätzungsrisiken. Die Ergebnisziele des Konzerns für das Jahr 2015 werden dementsprechend angepasst.“

Grund für die dramatische Entwicklung sind die nunmehr bekannt gewordenen Ermittlungen der US-Behörden wegen manipulierter Software in zahlreichen Dieselfahrzeugen von Volkswagen. Dadurch sollten offenbar im Testbetrieb bessere Abgaswerte suggeriert werden als diese beim täglichen Gebrauch tatsächlich ausfielen.

Mögliche Manipulationen bei Millionen Fahrzeugen

Laut der letzten Mitteilung von Volkswagen sollen sich die Auffälligkeiten auf Motoren in rund 11 Millionen Fahrzeugen beziehen. Der zunächst für das dritte Quartal 2015 zurückgestellte Betrag von 6,5 Milliarden Euro unterliegt nach Mitteilung des Konzerns „Einschätzungsrisiken“. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass im Zuge der weiteren Untersuchungen und sich anschließender Gerichtsverfahren noch höhere Schäden entstehen.

Schaden für VW noch nicht absehbar

Nachdem Verantwortliche des Unternehmens bereits ein Fehlverhalten eingeräumt haben, dürften betroffene Anleger ebenfalls hohe Schadensersatzansprüche geltend machen. Denn durch den tiefen Einbruch des Aktienkurses haben die Aktionäre der Volkswagen AG insgesamt einen Schaden im zweistelligen Milliardenbereich erlitten. Der nunmehr im dritten Quartal zurückgestellte Betrag entspricht mehr als der Hälfte des operativen Konzernergebnisses im Jahr 2015. Welche weiteren Einbußen noch zu erwarten sind, ist derzeit nur schwer vorhersehbar. Der Image-Schaden von Volkswagen ist weltweit immens, weshalb die Ereignisse den Konzern möglicherweise auf längere Sicht erheblich belasten können.

Schadensersatzansprüche von Aktionären – Sammelklage und Musterverfahren

Bei den nunmehr öffentlich bekannt gewordenen Manipulationen erscheint es angesichts der offenbar gezielt in Millionen Fahrzeugen verbauten Software wahrscheinlich, dass die Vorgänge seit längerem im Konzern bekannt waren. Es dürfte sich daher bei den Manipulationen um Insiderinformationen gemäß § 13 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) gehandelt haben. Wenn dies der Fall war, bestand eine diesbezügliche Veröffentlichungspflicht gemäß § 15 WpHG. Bei Unterlassen entsprechender Veröffentlichungen können Aktionäre Schadensersatz gemäß § 37b WpHG verlangen.

In den USA werden bereits Sammelklagen von Autokäufern und VW-Aktionären vorbereitet. In Deutschland kann ggf. ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) wegen unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen geführt werden.

Wer vor einigen Monaten VW-Aktien bei deutlich höheren Kursen gekauft hat, deren Wert nunmehr erheblich verringert wurde, sollte von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen, ob aufgrund der aktuell bekannt gewordenen Umstände erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Rechtsanwalt Dethloff berät und vertritt seit vielen Jahren Aktionäre u.a. bei der Geltendmachung von falschen bzw. unterlassenen Kapitalmarktinformationen.



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