Volkswagen - Erneuter Absturz der VW-Aktie - Aktionäre sollten Schadensersatz geltend machen

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Die Aktionäre der Volkswagen AG müssen sich auch weiterhin auf schwere Zeiten einstellen. Nun wurde bekannt, dass die konzerninternen Ermittler Unregelmäßigkeiten bei den Messungen des CO2-Ausstoßes von Modellen mit Benzinmotor festgestellt haben. Damit dürfte der tatsächliche Spritverbrauch von hunderttausenden Autos – laut VW sind es nach derzeitigem Stand rund 800.000 Fahrzeuge – höher liegen, als den Kunden beim Verkauf zugesichert wurde.

In direkter Folge brach der Aktienkurs der VW-Aktie diese Woche um mehr als elf Prozent ein. Anleger, die auf eine mittelfristige Erholung des Aktienkurses gesetzt hatten, müssen sich nun darauf einstellen, dass sich die Kurse auf absehbare Zeit nicht wieder auf ihr „Vorkrisenniveau“ (Kurse von z.T. deutlich über 180,00 €) erhöhen dürften.

Wir bleiben daher bei unserer Empfehlung, dass betroffene Anleger die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen sollten:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/volkswagen-schadensersatzansprueche-auch-fuer-deutsche-kleinaktionaere-wegen-der-abgasaffaere_073555.html

Zwar ist festzustellen, dass Volkswagen dieses Mal mit der unangenehmen Nachricht „vorgeprescht“ und damit den US-Behörden zuvorgekommen ist. Erst Anfang dieser Woche hatte die US-Umweltbehörde EPA Volkswagen weitere Verstöße bei Dreilitermotoren vorgeworfen. Der Konzern weist die Schuld in diesem Fall von sich.

Gleichwohl werfen die jüngsten Informationen erneut kein gutes Licht auf VW. Es stellt sich die Frage: Was verbirgt dieser Konzern noch? Vor dem Hintergrund des bisherigen Verlaufs der sog. „Abgasaffäre“ ist zu befürchten, dass der VW-Konzern noch weitere derartige „Überraschungen“ für seine Anleger und Kunden bereithält.

Autor: Rechtsanwalt Dr. Christoph Sieprath


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