Vom Home-Office zurück ins Büro – Arbeitgeber müssen triftige Gründe anführen
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LAG Köln, Urteil vom 11.7.2024, 6 Sa 579/23
Zahlreiche Untersuchungen belegen mittlerweile, dass Home-Office die Arbeitszufriedenheit und -motivation fördert, insbesondere durch die bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben. Dennoch möchten einige Unternehmen Home-Office-Regelungen wieder zurückfahren. Im vorliegenden Fall entschied das LAG Köln, dass ein bloßer Verweis auf die Unternehmenskultur und das Arbeitskonzept nicht ausreicht, um eine Rückkehr ins Büro zu verlangen.
Der Fall
Der Arbeitnehmer, der in der Planung und Entwicklung industrieller Lösungen tätig ist, wurde von seiner Arbeitgeberin auf einen Arbeitsplatz im 500 km entfernten Standort M. versetzt. Zudem erhielt er eine Änderungskündigung, falls die Versetzung rechtlich nicht wirksam wäre. Der Arbeitnehmer lehnte die Versetzung ab und schlug vor, weiterhin im Home-Office zu arbeiten. Er klagte gegen die Versetzung und die Kündigung.
Das Urteil des Gerichts
Das Gericht erklärte sowohl die Versetzung als auch die Änderungskündigung für ungültig. Die Entscheidung der Arbeitgeberin, den Arbeitnehmer von einem Home-Office-Arbeitsplatz auf einen Präsenzarbeitsplatz in M. zu versetzen, ohne eine Home-Office-Option zu ermöglichen, war nicht zulässig. Der Widerruf der Home-Office-Regelung verletzte das „billige Ermessen“ nach § 106 GewO. Der Arbeitnehmer hatte jahrelang im Home-Office gearbeitet, was ein starkes Interesse an seinem bisherigen Arbeitsort begründete. Die Interessen der Arbeitgeberin, den Arbeitnehmer ins Büro zu versetzen, überwogen nicht seine persönlichen Belange. Zudem konnte der Arbeitnehmer die Kunden auch ohne Vor-Ort-Präsenz betreuen.
Die Arbeitgeberin konnte ihre Entscheidung nicht ausreichend begründen und hatte nur allgemeine Aussagen zur Unternehmenskultur gemacht, die im Unternehmen selbst nicht konsequent verfolgt wurden. Auch die Änderungskündigung wurde für unzulässig erklärt, da keine dringenden betrieblichen Notwendigkeiten vorlagen.
Bedeutung für die Praxis
Die Entscheidung verdeutlicht, dass Home-Office auch weiterhin eine zentrale Rolle spielt und nicht ohne sachliche Gründe eingeschränkt werden kann. Selbstverständlich sind insoweit immer alle Aspekte jedes Einzelfalls zu berücksichtigen und abzuwägen. Arbeitgeber müssen grds. die persönlichen Bedürfnisse ihrer Mitarbeitenden berücksichtigen, wenn sie Arbeitsbedingungen ändern möchten.
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