Vorfälligkeitsentschädigung zurück; Ombudsmann des BVR entscheidet für Verbraucher

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Ombudsmann folgt Argumentation von SALEO Rechtsanwälte

In einem von SALEO Rechtsanwälte geführten Ombudsmannverfahren beim Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken hat sich der Ombudsmann unserer Argumentation angeschlossen und den Anspruch auf Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung für begründet erklärt.

Besonders erstaunlich ist, dass sich der Ombudsmann intensiv mit dem Urteil des OLG Frankfurt, 24 U 270/20 (wir berichteten) auseinandersetzt und dessen Argumentation verwirft.

Die Angaben zur Berechnung der VFE sind nach Auffassung des Ombudsmanns nicht ausreichend, da unklar über die Berücksichtigung von Sondertilgungen informiert wird und auch unklar bleibt, ob auf die Vertragslaufzeit oder nur auf den geschützten Zinszeitraum abgestellt wird.

Aufgrund der noch nicht bestehenden höchstrichterlichen Entscheidung empfiehlt der Ombudsmann dann einen Vergleich.

Auch EuGH nach Auffassung des Ombudsmanns durchaus ein Thema

Zudem sieht der Ombudsmann die Frage, ob hier das Urteil des EuGHs vom 09.09.2021 zu beachten ist, als durchaus offen (auch dazu berichteten wir), entscheidet diese aber nicht.

VFE vom Experten prüfen lassen

Lassen Sie daher Ihre VFE vom Experten prüfen. Neben der Frage der Berechtigung an sich finden sich auch regelmäßig Fehler in deren Berechnung. 

Bei Darlehen, die den Kauf von Bestandsimmobilien zur Eigennutzung finanziert haben, übernimmt zudem die private Rechtsschutzversicherung regelmäßig die Kosten der anwaltlichen Beratung.

Eine kostenfreie Ersteinschätzung nehmen wir aber generell vor. 

Sprechen Sie uns an und nutzen Sie unsere Erfahrung von inzwischen über 2.000 geprüften Darlehensverträgen und unserer durch Empfehlung von test.de belegten Kompetenz.

Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.saleo-recht.de/lp-bankrecht



Foto(s): @SALEO


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