Vorfahrtsverletzung gegen „Raser“, OLG Hamm erkennt auf Haftungsquotelung 30 zu 70

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Urteil des OLG Hamm: Wer Rasern die Vorfahrt nimmt, haftet mit

Obwohl ein Motorradfahrer mit 121 km/h (!) innerorts unterwegs war, hat das OLG Hamm ihm nur eine teilweise Schuld an einem Unfall zugesprochen. In seiner Entscheidung hatte das Gericht entschieden, dass auch die Autofahrerin teilweise mithaftet, die den Raser übersah.

Wer einem sogenannten „Raser“ die Vorfahrt nimmt, muss bei einem Unfall für den Schaden mithaften. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in der erst jetzt mitgeteilten Entscheidung vom 23. Februar 2016 festgestellt. Geklagt hatte die Krankenkasse eines Motorradfahrers, der in einer Tempo-50-Zone in Werl mindestens mit 121 km/h unterwegs gewesen war. Dies hatte eine auf die Vorfahrtsstraße einbiegende Autofahrerin falsch eingeschätzt und war dann mit dem Motorrad kollidiert.

Sie selbst gab an, das „heranrasende“ Fahrzeug erst beim Abbiegen bemerkt zu haben. Der Motorradfahrer erlitt bei dem Unfall schwerste Verletzungen.

Das Landgericht hatte in der ersten Instanz zunächst die volle Schuld bei ihm gesehen.

Die Richter des Oberlandesgerichts Hamm sahen jedoch auch die Autofahrerin in der Haftung. Aufgrund der starken Tempoüberschreitung muss der Motorradfahrer mit 70 % zwar den Hauptteil des Schadens übernehmen, für den Rest muss allerdings die Autofahrerin einstehen. Bei ausreichender Weitsicht hätte sie die hohe Geschwindigkeit des Motorradfahrers erkennen und in Folge stehen bleiben oder wenigstens schneller anfahren müssen, als sie es getan hatte, urteilte das Gericht. In beiden Fällen sei ein Unfall für die Autofahrerin jedenfalls vermeidbar gewesen.

Nicht jeder Unfall führt daher zwangsläufig zu einer Alleinhaftung eines Unfallbeteiligten. Viele Faktoren können eine entsprechende Haftungsverteilung begründen.

Es ist daher bei jedem erlittenen Unfall ratsam, einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt aufzusuchen, der Sie dabei unterstützt, eigene Ansprüche durchzusetzen oder Gegenansprüche abzuwehren.

Die Anwaltskanzlei Schulte-Silberkuhl bietet Ihnen durch die konsequente Spezialisierung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts und Versicherungsrechts eine optimale Interessenvertretung.


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