Vorläufiges Insolvenzverfahren der Hartmann Reederei MS Dessau - Fachanwalt informiert

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Am 20. Januar 2015 eröffnete das Amtsgericht Delmenhorst aufgrund von Zahlungsunfähigkeit das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsfondsgesellschaft MS Dessau (Az.: 12 IN 18/16). Die vorläufige Insolvenzverwaltung übernimmt Rechtsanwalt Tim Beyer aus Bremen.

Der im Jahr 2007 aufgelegte Schiffsfonds MS Dessau setzte eine Mindestbeteiligung von 30.000 Euro voraus für den Supramax-Bulker 2007. Insgesamt befindet sich der Markt rund um Schiffsfonds bzw. Schiffsbeteiligungen in schwerem Fahrwasser. Aufgrund der sich abkühlenden Wirtschaftslage haben die Charterraten ein so niedriges Niveau erreicht, dass die Schiffe anstatt Gewinne nur noch Verluste einfahren. Dies ist vor allem auf ein Überangebot an Frachtschiffen im Vergleich zur Frachtware zurückzuführen. Ursächlich hierfür ist ohne Zweifel die Tatsache, dass vor einigen Jahren, in denen die Wirtschaftsleistung und damit auch die Transportnachfrage von Gütern stetig gestiegen ist, ein Schiff nach dem anderen bei den Reedereien bestellt wurde. Genau diese Schiffe verlassen nun nach und nach den Stapel. Im Endeffekt kommen somit immer mehr Schiffe bei rückläufiger Frachtnachfrage hinzu.

Anlegern droht ein hoher finanzieller Verlust bis Totalverlust. Betroffenen wird dringend geraten einen Anwalt hinzuzuziehen, der mögliche Schadensersatzansprüche geltend machen könnte. Grundlage der Schadensersatzansprüche könnte eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Oftmals wurden Schiffsfonds als sehr sicher und gewinnbringend eingestuft, obwohl diese hohe Risiken für Investitionen bergen.

Bei nicht ordnungsgemäßer Aufklärung ihrer Anlage haben Sie die Möglichkeit sich anwaltlich zu Ihren Schadensersatzansprüchen beraten zu lassen.

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