Vorsicht! Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal wegen „No Sudden Move“ von Steve Soderberghs

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Abmahnung erhalten?

Die Kanzlei Frommer Legal mahnt derzeit im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. Internetnutzer wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen ab. Der Vorwurf ist, dass die Abgemahnten angeblich einen Download sowie die Verbreitung des Films „No Sudden Move“ von Steve Soderberghs auf FileSharing-Netzwerken wie PopCornTime, BitTorrent oder auch eMule vorgenommen haben sollen.

2. Was fordert die Kanzlei Frommer Legal?

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Frommer Legal verlangen unter Setzung einer Frist, dass die von der Abmahnung Betroffenen

  • Lizenzschadenersatz in Höhe von 700 Euro
  • Der Adressat soll eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben
  • Zudem werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 235,80 Euro geltend gemacht

Insgesamt verlangt die Kanzlei daher für das angebliche Anbieten des Films „No Sudden Move“ zum Download die Zahlung von 935,80 Euro. Sollte der Abgemahnte nicht reagieren, droht die Kanzlei gerichtliche Schritte an. Die Anwälte der Kanzlei schrecken tatsächlich nicht davor zurück, die Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing mit Mahnbescheiden bzw. Klagen weiter zu verfolgen.

3. Was tun, wenn man eine Abmahnung erhalten hat?

Bewahren Sie Ruhe. Handeln Sie nicht vorschnell. Nehmen Sie auf keinen Fall Kontakt zu den Abmahnern auf. Wichtig ist es, die Fristen einzuhalten, aber Sie sollten nicht vor einer anwaltlichen Prüfung die beigefügten Schreiben unterzeichnen. Zahlen Sie auch die geforderte Vergleichssumme von 935,80 Euro unter keinen Umständen.

Selbst wenn Sie die Rechtsverletzung begangen haben sollten, kann ein Anwalt die Summe in der Regel deutlich herabsenken. Bei der individuellen Prüfung Ihrer Situation können wir Ihnen gerne weitere Handlungsalternativen aufzeigen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie dabei, eine modifizierte Unterlassungserklärung auszufertigen, die Sie nicht in eine Zahlungsfalle rutschen lässt.

Wir helfen Ihnen gerne. Als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz sowie Urheber- und Medienrecht ist Dr. Newerla seit vielen Jahren als Experte im Bereich der Abwehr von Abmahnungen etabliert, weswegen wir genau wissen, was die richtige Vorgehensweise ist, um für Sie das wirtschaftlich sinnvollste Ergebnis zu erzielen.

Das Ziel dabei:

Kein Geld für die Abmahner!

4. Erste-Hilfe-Tipps bei Abmahnungen

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf!
  • Zahlen Sie nicht vorschnell die Abmahnkosten ohne vorherige anwaltliche Prüfung!
  • Halten Sie unbedingt die Fristen ein!
  • Suchen Sie vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt auf!

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen des angeblichen Downloads oder der Verbreitung eines Films erhalten haben, kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.

Wir helfen Ihnen gerne, ortsungebunden, weiter. Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zu fairen Festpreisen an.

Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via Fax oder E-Mail zusenden könnten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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