Vorsicht! Abmahnungen durch R & K Smoke Master GmbH! Wir helfen!

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Aktuell mahnt die R & K Smoke Master GmbH wegen vermeintlicher Markenrechtsverletzungab. Die Abmahnschreiben wurden von der R&K Smoke Master GmbH selbst verfasst und richten sich an Onlinehändler aus dem Bereich E-Zigaretten mit entsprechendem Zubehör.

Hintergrund der Abmahnungen:

Geschäftszweck ist der Handel mit Artikeln des Shisha-Bereichs, E-Zigaretten. Die R & K Smoke Master GmbH hat ihren Sitz unter der Anschrift Ellscheider Straße 14 B, 42781 Haan.

Sie ist Inhaberin der deutschen Wortmarke „Da Vinci“, welche unter der Registernummer: 302017021598 beim Deutschen Patent- und Markenamt für die Nizza Klasse 34 geschützt ist. Konkret unter Schutz gestellt sind insofern folgende Produktgruppen:

Raucherzubehör; Wasserpfeifen; Wasserpfeifen-Schläuche als Teile von Wasserpfeifen; Glas- und Tonköpfe als Teile von Wasserpfeifen; Tabak für Wasserpfeifen; Tabakwaren für Wasserpfeifen

Inhalt der Abmahnungen:

In ihren Abmahnschreiben beanstandet die R & K Smoke Master GmbH die Verwendung des Zeichens „Vinci“ im Zusammenhang mit Angeboten von E Zigaretten der Marke Voopoo. Hierzu führt sie aus, die Verwendung des Zeichens „Vinci“ stelle eine Maklerrechtsverletzung dar und spricht von einer angeblichen „Identität“ bzw. behauptet, sie sähen sich „zum verwechseln ähnlich“.

Im Zuge dessen verweist sie auf Unterlassungs-, Schadensersatz-, Auskunfts-, Vernichtungs- und Rückrufansprüche.

Es wird sodann eine Zahlung von 2.437,48 € zzg. Mwst. und die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.

Rechtliche Hintergründe:

Wir prüfen für Sie, ob die von der R & K Smoke Master GmbH behaupteten Verstöße überhaupt Markenrechtsverletzungen darstellen. Dabei ist zu klären, ob durch die jeweils konkrete Verwendung des Begriffs „Vinci“ im Einzelfall eine Nutzung in markenrechtlichem Umfang erfolgt. Dabei ist fraglich, ob der Begriff im Wege eines Co-Brandings als Zweit- oder Untermarke der (Haupt)marke oder Produktbezeichnung der beworbenen Waren verstanden werden muss.

In der Folge müsste unter Hinzuziehung der umfangreichen Rechtsprechung geprüft werden, ob durch die Verwendung des Begriffs „Vinci“ eine Verwechslungsgefahr zum Nachteil der Marke „Da VinCi“ vorliegt.

Eine rechtliche Bewertung kann seriöser Weise jedoch nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, z.B. der konkreten Aufgestaltung der beanstandeten Werbung erfolgen. Wenden Sie sich hierfür an Dr. Newerla! Als spezialisierter Anwalt für Markenrecht ist er genau der richtige Ansprechpartner in der vorliegenden Situation.

Empfohlene Handlungsschritte

Die Abmahnung samt Unterlassungserklärung ist grundsätzlich ernst zu nehmen. Es handelt sich nicht um einen „Fake“

Deshalb:

1. Ruhe bewahren.

2. Halten Sie die Fristen ein.

3. Nehmen Sie nicht selbständig Kontakt mit dem Abmahner und/oder dessen Rechtsvertretung auf.

4. Geben Sie die geforderte Unterlassungserklärung nicht ohne  die rechtliche Prüfung der Abmahnung durch einen spezialisierten Anwalt ab.

Wenden Sie sich gleich an einen spezialisierten Anwalt, Dr. Newerla ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und unterstütz Sie bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche.

Nach sorgfältiger Überprüfung der Sach – und Rechtslage empfiehlt es sich ggf. eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dr. Newerla formuliert eine modifizierte Unterlassungserklärung  für Sie. Hierbei ist dringend darauf zu achten, dass diese rechtswirksam ist und eine Wiederholungsgefahr entfallen lässt. Andernfalls können die im Raum stehenden Unterlassungsansprüche ohne weitere Ankündigung, z.B. im Wege einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung weiterverfolgt werden. Im Hinblick auf die geltend gemachten Kosten können häufig wirtschaftlich sinnvolle Vergleiche erzielt werden.

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung erhalten haben, kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla aus Bremerhaven.

Wir helfen Ihnen gerne, ortsungebunden, weiter. Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zum fairen Preis an.

Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via Fax oder E-Mail (info@drnewerla.de)  zusenden könnten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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