Vorsicht bei der Nutzung von Tankkarten

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Immer wieder aktuell und gleich brisant: die nur mündlich getroffene Vereinbarung zur Nutzung einer Tankkarte für den privaten Konsum:

Der Fall: Baugeräteführer M. erhält zur Betankung der von ihm zu führenden Fahrzeuge eine Tankkarte. Darüber hinaus sollen M. und dessen Arbeitgeber vereinbart haben, dass M. zur Erreichung weit entlegener Baustellen, welche er mit seinem privaten Pkw anfuhr, seinen Pkw auf Kosten der Arbeitgeberin unter Nutzung der Tankkarte betanken darf.

M. vermerkt auf den Tankrechnungen nach eigenen Angaben, für welche Entfernungen er mit seinem privat genutzten Pkw welche Tankung vorgenommen hat und überlässt diese Belege – ohne Fertigung einer Kopie – dem Arbeitgeber.

Es kommt zum Streit!

Der Arbeitgeber wirft M. Betrug vor. Er wäre nie berechtigt gewesen, auf seine Kosten privat zu tanken. M. geht eine fristlose Kündigung zu.

Problem für M.: er kann die nur mündlich getroffene Vereinbarung nicht beweisen. Die Belege liegen ihm ebenso nicht vor, um darstellen zu können, dass der Arbeitgeber die abgesprochene Regelung über Jahre geduldet hat.

Lösung/ Empfehlung: Grundsätzlich sollten Arbeitnehmer darauf drängen, dass Vereinbarungen zu dem wie, wo und wer die ihm überlassene Tankkarte nutzen darf, schriftlich dokumentiert werden – und selbstverständlich sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Exemplar dieser Vereinbarung besitzen.

Sollte ein Arbeitgeber diese schriftliche Vereinbarung nicht ausfertigen – im Bereich des Baugewerbes nicht ungewöhnlich – lassen Sie die Hände von der Nutzung der Tankkarte für private Zwecke!

Lehnen Sie aber auch im Umkehrschluss ab, mit dem privaten Pkw dienstliche Fahrten auf eigene Kosten zu übernehmen. Dazu darf Sie kein Arbeitgeber verpflichten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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