Vorsicht beim Online-Handel – Vermeiden Sie Abmahnungen (Teil 6)!

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Es gibt für Unternehmen vielfältige Möglichkeiten, die eigenen Waren im Online-Handel anzubieten. Ungeachtet dieser verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten, sind verschiedene Angaben und damit das Gerüst des Werbeauftritts bereits gesetzlich vorgeschrieben. Auf einzelne Aspekte möchten wir - nachdem wir bereits die Impressumspflichten, die erforderlichen Preisangaben, das Widerrufs- und Rückgaberecht, die Angaben zum Vertragsabschluss, AGB und die Kennzeichnungspflichten dargestellt hatten - nachstehend eingehen:

7. sonstige Informationspflichten

Neben den bereits dargestellten Informationen gibt es weitere Informationspflichten, die seitens des Unternehmens zwingend zu beachten sind. So sind dem Kunden folgende Informationen mitzuteilen:

- ladungsfähige Anschrift (kein Postfach!)

- wesentlichen Merkmale der Ware und Dienstleistung

- Einzelheiten zur Zahlung, Lieferung und Erfüllung des Vertrages

- Informationen zu Gewährleistungsansprüchen und Garantien

- Informationen zur Erbringung der Dienstleistung

- sofern befristete Angebote bestehen: Gültigkeitsdauer

- bei Dauerverträgen: Mindestlaufzeit

- sofern zusätzliche Kosten entstehen, detaillierte Darstellung

8. Datenschutz

Unternehmen, die im Internet tätig sind müssen ihre Kunden frühzeitig über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten informieren. Diese Information hat in allgemein verständlicher Form zu erfolgen.

Diese Serie sollte Ihnen erste Hinweise der rechtlichen Verpflichtungen im Online-Handel geben. Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der rechtlichen Informationspflichten bzw. hinsichtlich eventueller Datenschutzerklärungen. Sprechen Sie uns einfach an! Wir helfen Ihnen gerne!

- Schwede -

Rechtsanwalt


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