Vorsicht! Zentrales Gewerberegister zur Erfassung und Registrierung

  • 2 Minuten Lesezeit

Ein „Zentrales Gewerberegister zur Erfassung und Registrierung“ verunsichert seit Anfang des Jahres zigtausende Gewerbetreibende und Freiberufler.

Zentrales Gewerberegister: Die Masche

Die DR Verwaltung AG, die das Portal „Zentrales Gewerberegister“ betreibt, versendet Trickformulare, die auf den ersten Blick einem amtlichen Schreiben gleichen. Den Briefkopf zieren wahlweise kreisförmig angeordnete Sterne, wie man sie von der europäischen Flagge kennt oder ein stilisierter doppelköpfiger Adler. Darunter befindet sich die Angabe USTID-Nr.de.

Alles deutet also darauf hin, dass es sich bei diesem Schreiben um ein Schreiben des Gewerbeamts oder einer anderen staatlichen Institution handelt, bei dem lediglich die fehlenden Daten ausgefüllt bzw. die vorhandenen auf Richtigkeit überprüft werden müssen.

Zentrales Gewerberegister: Die Rechnung

Fällt der Adressat nun auf die Täuschung des Portals „Zentrales Gewerberegister“ hinein und unterschreibt das Formular, erhält er postwendend die Rechnung der DR Verwaltung AG über einen Betrag von 393,88 € zzgl. MwSt. pro Jahr. Laut den AGB des Zentralen Gewerberegisters schließt man mit seiner Unterschrift einen Zwei-Jahres-Vertrag ab. Für knapp 1.000 € erhält man somit die Eintragung in dem Verzeichnis „Zentrales Gewerberegister“ – eine ziemlich dürftige Gegenleistung.

Zentrales Gewerberegister: Das Inkasso

Zahlt man die Rechnung des Zentralen Gewerberegister nicht, wird Rechtsanwalt Arnold Schiemann aus Köln mit der Beitreibung der Forderungen des Zentralen Gewerberegisters beauftragt. Über die Methoden von Rechtsanwalt Schiemann haben wir hier bereits berichtet:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/rechtsanwalt-arnold-schiemann-inkassiert-fuer-zentrales-gewerberegister-dr-verwaltung-ag_073482.html

Zentrales Gewerberegister: Wehren Sie sich!

Unterschrieben Sie keinesfalls die Formulare des Portals „Zentrales Gewerberegister“. Haben Sie das Trickformular versehentlich doch unterschrieben und werden nun auf Zahlung in Anspruch genommen, lohnt es sich dagegen vorzugehen. Geben Sie dem Druck der DR Verwaltung AG nicht nach. Wir haben bereits mehrere hundert Mandanten gegen das Zentrale Gewerberegister vertreten. Es bestehen beste Aussichten, die geltend gemachten Forderungen abzuwehren.

Auf unserer Website halten wir stets aktuelle Informationen zum Zentralen Gewerberegister und der DR Verwaltung AG bereit:

http://www.ll-ip.com/aktuelles/deutsches-firmenregister-ustid-nr-dr-verwaltung-ag-bonn

 



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten