Vorsorgevollmacht – vermeidbare Fehler

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Immer mehr Menschen haben erkannt, dass es sinnvoll ist, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Wir wissen, unser Gesetz kennt keinen Automatismus einer Vertretungsregelung! Noch nicht -- auch das kann sich in den nächsten Jahren ändern. Schon wird in der Politik überlegt, ob nicht doch Eheleute untereinander gesetzlich Vollmacht haben sollten.

Zur Lösung des Problems heute erfolgt allzu schnell und wahllos der Zugriff auf das Internet und zu Vordrucken, die dort kursieren. 

Es wird munter angekreuzt und durchgestrichen. Auch das Engagement der Städte und Gemeinden mit Beratung zum Thema Vorsorgeregelungen kann diesem Missstand nicht abhelfen.

Der sprunghafte Anstieg der Entscheidungen und Beschwerden bei Betreuungsgerichten, zeigt das Problem der wirkungslosen Vorsorgevollmachten auf. Denn es wird dann trotz Vorsorgevollmacht eine Betreuung eingerichtet.

Vermeidbare Fehler werden bei der Klarheit der Bevollmächtigung, bei der Form der Vollmacht , dem Verkennen der Bedeutung der Bankvollmacht und altersbedingter Demenz gemacht.

Gibt es erst einmal Zweifel an der Wirksamkeit einer Vollmacht, ist dem Vertrauensverlust in die Vollmacht und in die Person des Bevollmächtigten Tür und Tor geöffnet. Oft kämpfen dann die Bevollmächtigten einen erfolglosen Kampf, dass die erteilte Vorsorgevollmacht im Rechtsverkehr anerkannt wird. 

Die Betreuungsgerichte können dann nicht umhin, die Aufgaben einem Betreuer zu übertragen, damit die Betroffenen überhaupt vertreten sind. Dies sind meist familienfremde Personen oder Familienangehörige, die ursprünglich nicht im Sinn des Vollmachtgebers waren. Allzu schnell werden über Familienvermögen Entscheidungen getroffen, die nicht der Marktlage entsprechen.

Vorsorgen heißt, nach der Entscheidung für eine Vertrauensperson folgende Fragen zu klären, auch um später Streit zu vermeiden:

  • Welche Entscheidungen darf der Bevollmächtigte treffen?
  • Soll der Bevollmächtigte eine finanzielle Anerkennung erhalten?
  • Inwieweit soll der Bevollmächtigte haften?
  • Soll der Bevollmächtigte gegenüber Erben oder Geschwistern Auskunft geben oder Rechnung legen?
  • Soll es einen zweiten Bevollmächtigten geben, der den ersten unterstützen oder kontrollieren soll?

Vorsorgen heißt, sich rechtzeitig beraten zu lassen!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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