Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

  • 1 Minuten Lesezeit

1. Warum überhaupt eine Vollmacht oder Verfügung notwendig ist

Jeder sollte, und zwar unabhängig von seinem Alter und seiner Gesundheit, für den Fall, dass er infolge eines Unfalls, einer Krankheit oder wegen schwindender geistiger Kräfte dauerhaft oder auch nur vorübergehend nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, Vorsorge treffen. Denn es ist ein vielverbreiteter Irrglaube, dass automatisch der Ehepartner oder die Kinder die notwendigen Entscheidungen treffen können. Vielmehr hat das Vormundschaftsgericht von Amts wegen oder auch auf Antrag einen Betreuer (oft ein fremder Dritter) zu bestellen, wenn keine Vorsorge getroffen worden ist.

2. Die Vorsorgevollmacht

Bei einer Vorsorgevollmacht wird eine Person ermächtigt, im Fall eines Falls für den Vollmachtgeber zu handeln. Der Bevollmächtigte hat Vertretungsmacht, d.h. es kann für den Vollmachtgeber eine bindende Entscheidung getroffen werden. Die Vollmacht kann z. B. auf Vermögensangelegenheiten beschränkt werden, sie kann aber auch als Generalvollmacht erteilt werden.

3. Die Betreuungsverfügung

In einem gerichtlichen Betreuungsverfahren hört das Vormundschaftsgericht den Betroffenen zur Frage an, wer als Betreuer bestellt werden soll. Ist der Betroffene nicht mehr in der Lage, seinen Willen zu äußern, kann das Vormundschaftsgericht auch eine fremde Person als Betreuer bestellen. Um dies zu vermeiden, sollte eine Betreuungsverfügung erstellt werden. In einer solchen Verfügung können Wünsche hinsichtlich der zum Betreuer zu bestellenden Person geäußert werden. Auch können ausdrücklich bestimmte Personen als Betreuer abgelehnt werden. Diese Vorgaben sind für das Vormundschaftsgericht bindend.

4. Aber Vorsicht!

Bei einer Vorsorge und/oder Betreuungsvollmacht erhält der Bevollmächtigte weitreichende Befugnisse. Er entscheidet im schlimmsten Fall über „Leben und Tod“ des Vollmachtgebers. Daher sollte auf jeden Fall ein großes Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien bestehen.

Daher sollte auf jeden Fall eine umfassende Beratung darüber stattfinden, welche einzelnen Regelungen in der konkreten persönlichen Situation sinnvoll sind.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Kanzlei Magold, Walter & Hermann Rechtsanwaltspartnerschaft

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten