Vorteile der Ehe – darum sollten Sie heiraten
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5 Gründe für eine Eheschließung
Sie fragen sich, ob Sie heiraten sollen. Die Antwort gibt Ihnen nicht nur Ihr Herz und Ihr Bauch. Auch Ihr Steuerberater und Ihr Anwalt dürfen mitreden. Nachfolgend habe ich Ihnen einmal die wichtigsten rechtlichen und steuerlichen Vorteile zusammengetragen, die für die Ehe sprechen.
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1. Ehename
Gefällt Ihnen Ihr Nachname nicht? Dann bringt Ihnen die Heirat die Chance auf Besserung, wenn Sie als Ehename den Namen Ihres Ehegatten bzw. Ihrer Ehegattin annehmen. „Augen auf bei der Partnerwahl“ gilt also auch hinsichtlich dessen Namen.
2. Gemeinsame Kinder
Uneheliche („nichteheliche“) Kinder haben formal zwar erstmal keine Nachteile. Hinsichtlich der Vaterschaft, des gemeinsamen Sorgerechts und im Hinblick auf den Kindsnamen ist alles aber unbürokratischer, wenn die Eltern auch verheiratet sind.
3. Einkommensteuer
Nur Ehegatten können sich bei der Einkommensteuer gemeinsam veranlagen lassen und das Ehegattensplitting in Anspruch nehmen. Das bringt schnell einige Tausend Euro für die Familienkasse, wenn die Einkommen der Partner unterschiedlich sind.
4. Familienversicherung
Auch bei der Krankenversicherung gibt es reichlich Sparpotential für verheiratete, wenn ein Ehegatte sehr wenig verdient und beim anderen mitversichert ist. Und bei Beamten winkt dem verheirateten Partner bei der Krankenversicherung die „Beihilfe“.
5. Erbschaften und Schenkungen
Unverheiratete haben bei Erbschaften und Schenkungen nur einen Freibetrag von 20.000 Euro und sind zudem in der ungünstigsten Steuerklasse III. Mit der Heirat landet man in der günstigen Steuerklasse I und der Freibetrag vervielfältigt sich auf 500.000 Euro.
Es gibt also eine ganze Reihe von Vorteilen für verheiratete Paare. Insbesondere ist die Ehe ein wahres (und legales) Steuersparmodell, das es schwermacht, den Heiratsantrag abzulehnen.
Dass die Ehe auch Nachteile hat, zeigt sich regelmäßig erst, wenn sie scheitert und dann die Scheidungsfolgen greifen – auch wenn die Nachteile dann oft nur einen der Ehepartner treffen.
Vorsorgen kann man dafür übrigens mit einem Ehevertrag. Fragen Sie einfach Ihren Anwalt und Steuerberater.
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