Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung durch Hundebiss: Was Sie wissen müssen
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Ein Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung durch einen Hundebiss ist für Hundehalter nicht nur belastend, sondern kann auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht mit fast 20 Jahren Berufserfahrung und bundesweiter Tätigkeit stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und die bestmögliche Verteidigungsstrategie für Ihren Fall zu entwickeln. Im Folgenden erfahren Sie, was dieser Vorwurf für Sie bedeutet und welche Möglichkeiten zur Verteidigung bestehen.
Was bedeutet fahrlässige Körperverletzung durch einen Hundebiss?
Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) liegt vor, wenn jemand durch mangelnde Sorgfaltspflicht eine unbeabsichtigte Verletzung einer anderen Person verursacht. Im Zusammenhang mit einem Hundebiss bedeutet dies, dass dem Halter vorgeworfen wird, seinen Hund nicht ausreichend kontrolliert oder gesichert zu haben, sodass eine Verletzung Dritter entstand. Anders als bei einer vorsätzlichen Körperverletzung, bei der jemand bewusst seinen Hund auf eine Person hetzt, handelt es sich bei der fahrlässigen Körperverletzung um eine unbewusste Pflichtverletzung.
Typische Szenarien der fahrlässigen Körperverletzung durch Hundebiss
Es gibt eine Vielzahl von Situationen, die zu einem solchen Vorwurf führen können. Zu den häufigsten Szenarien gehören:
• Der Hund war nicht angeleint und hat in einem ungesicherten Moment jemanden gebissen.
• Der Hund hat das Grundstück verlassen, weil ein Tor nicht verschlossen war oder die Umzäunung unzureichend war.
• Der Hund hat aggressives Verhalten gezeigt, und der Halter konnte oder hat nicht rechtzeitig eingegriffen.
Ein Beispiel: Ein Hund entweicht durch ein offenes Tor und beißt einen Passanten. Der Vorwurf richtet sich dann an den Halter, der für die Sicherheit seines Tieres verantwortlich ist. Selbst wenn der Hund nie zuvor ein solches Verhalten gezeigt hat, kann dies als Verletzung der Sorgfaltspflicht gewertet werden.
Mögliche rechtliche Konsequenzen
Bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung droht Ihnen nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Zusätzlich können zivilrechtliche Forderungen auf Sie zukommen, etwa in Form von Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Behörden können außerdem Maßnahmen anordnen, wie beispielsweise eine Maulkorbpflicht, eine Leinenpflicht oder in extremen Fällen sogar die Beschlagnahmung des Hundes.
Verteidigungsstrategien bei Vorwürfen der fahrlässigen Körperverletzung
Jeder Fall ist individuell, und die Verteidigungsstrategie hängt von den jeweiligen Umständen ab. Als Ihr Verteidiger prüfe ich den Sachverhalt sorgfältig und achte besonders auf folgende Punkte:
1. Verletzung der Sorgfaltspflicht: Wurde tatsächlich eine Sorgfaltspflicht verletzt? Es ist wichtig, zu klären, ob Sie alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen ergriffen haben, um einen Vorfall zu verhindern. Dies umfasst sowohl die physische Sicherung des Hundes als auch Ihr Verhalten als Halter.
2. Mitsprache des Geschädigten: Es ist möglich, dass das Opfer eine Mitschuld trägt, zum Beispiel, wenn der Hund provoziert wurde oder trotz Warnungen zu nahe kam. Ein solches Verhalten kann Ihre Verantwortung erheblich mindern.
3. Unvermeidbarkeit des Vorfalls: Manchmal lässt sich trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein Vorfall nicht vermeiden. In solchen Fällen könnte es argumentiert werden, dass der Vorfall unabwendbar war und somit keine Fahrlässigkeit vorliegt.
4. Beweissicherung: Zeugenaussagen, Videoaufnahmen oder Gutachten können entscheidend sein. Ich analysiere diese Beweismittel, um Schwachstellen in der Anklage aufzuzeigen. Hierbei greife ich auf meine langjährige Erfahrung im Umgang mit Hundeverhalten und entsprechende Gutachten zurück.
Besondere Situation bei sogenannten „Listenhunden“
Sollten Sie Halter eines sogenannten „Listenhundes“ (auch „Kampfhund“ genannt) sein, müssen Sie besonders auf eine professionelle Verteidigung achten. Listenhunde, wie beispielsweise der American Staffordshire Terrier, Pitbull oder Kangal, unterliegen besonderen rechtlichen Bestimmungen. Halter solcher Rassen werden häufig schneller als verantwortungslos abgestempelt, und Behörden erlassen strengere Maßnahmen. In diesen Fällen kommt es entscheidend darauf an, wie sorgfältig der Halter seine Pflichten erfüllt hat.
Der Vorwurf aus der Sicht eines betroffenen Hundehalters
Ich verstehe die Sorgen und Nöte, die Sie als Hundehalter nach einem Vorfall dieser Art empfinden. Nicht nur rechtliche, sondern auch emotionale Aspekte spielen eine große Rolle, insbesondere wenn Ordnungsmaßnahmen gegen Ihren Hund drohen. Es ist meine Aufgabe, Ihre Interessen gegenüber den Behörden und Gerichten bestmöglich zu vertreten und eine für Sie und Ihren Hund faire Lösung zu erreichen.
Zivilrechtliche Folgen und Versicherung
Sollten Sie über eine Hundehaftpflichtversicherung verfügen, deckt diese in der Regel die durch den Hund verursachten Schäden ab. Es ist jedoch wichtig, dass Sie Ihre Versicherung unverzüglich über den Vorfall informieren und die Umstände wahrheitsgemäß schildern, um mögliche Deckungslücken zu vermeiden. Ich bitte jedoch um Verständnis das die Abwehr von zivilrechtlichen Ansprüchen nicht in unseren Tätigkeitsbereich fällt, da wir eine reine Kanzlei für Strafrecht sind und uns der Strafverteidigung vollständig verschrieben haben.
Kosten der Verteidigung
Eine professionelle Verteidigung in einem solchen Fall ist eine lohnende Investition in Ihre Zukunft. Ich biete Ihnen eine erstklassige juristische Dienstleistung, die maßgeschneiderte Lösungen für Ihren individuellen Fall liefert. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, übernimmt diese in der Regel die Verteidigungskosten, abgesehen von einer eventuellen Selbstbeteiligung.
Im Falle einer Selbstzahlung liegen die Verteidigungskosten in der Regel ca. zwischen 750 und 1.500 Euro im Ermittlungsverfahren. In einem unverbindlichen Erstgespräch mache ich Ihnen gerne ein transparentes Angebot und erkläre Ihnen die weiteren Schritte.
Fazit
Der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung durch einen Hundebiss ist ernstzunehmen, aber mit der richtigen Verteidigungsstrategie können die Folgen minimiert oder sogar ganz vermieden werden. Ich stehe Ihnen als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht bundesweit zur Seite und verteidige Sie gegen unberechtigte Vorwürfe.
Weitere Informationen erhalten Sie mit Rechtssprechung auf meiner Internetseite zu den Fahrlässigkeitsdelikten:
https://222-stgb.de/fahrlaessige-koerperverletzung-hundebiss/
Kontaktieren Sie mich gerne für eine unverbindliche Erstberatung. Gemeinsam erarbeiten wir eine Strategie, die speziell auf Ihren Fall zugeschnitten ist. Sie erreichen mich per E-Mail unter mail@rechtsanwalt-scharrmann.de oder telefonisch unter 0201/310 460 0. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine kompetente Ersteinschätzung zu Ihrem Sachverhalt.
Rechtsanwalt Timo Scharrmann
Kanzlei Louis & Michaelis
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
0201/ 310 460 0
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