Veröffentlicht von:

Vorwurf der Steuerhinterziehung: Brauche ich einen Anwalt oder reicht mein Steuerberater aus?

  • 1 Minuten Lesezeit

Diese Frage stellt sich für viele Betroffene zunächst einmal wenn sie davon in Kenntnis gesetzt worden sind, dass gegen sie ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Viele Betroffene wenden sich in diesen Fällen, da sie den Begriff Steuerstrafverfahren lesen erst einmal an ihren Steuerberater.

Nach § 392 Abs. 1 AO können auch Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer zu Verteidigern gewählt werden, soweit die Finanzbehörde das Strafverfahren selbstständig durchführt.

Jedoch sollte man hier bedenken, dass ein Steuerstrafverfahren erst einmal nichts anderes als ein normales Strafverfahren ist. Ein Steuerberater hat meist nur am Rande mit strafrechtlichen Vorschriften und des Besonderheiten des Strafverfahrens zu tun, weshalb es hier geboten ist in jedem Fall einen auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts tätigen Rechtsanwalt hinzuziehen. Dieser wird ggfs. gemeinsam mit dem Steuerberater die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung stellen.

Zu beachten ist auch, dass zwingende Voraussetzung des § 392 Abs. 1 AO das selbstständige Führen des Strafverfahrens durch die Finanzbehörde ist. Sie darf also nicht als bloße Hilfsperson der Staatsanwaltschaft tätig sein. Hier ist zu beachten, dass in vielen Fällen das Strafverfahren irgendwann von der Finanzbehörde an die Staatsanwaltschaft abgegeben wird. Dies kann wegen der Schwere der Tat oder aufgrund der Tatsache geschehen, dass neben einer Steuerhinterziehung andere Straftatbestände verwirklicht wurden.

Ebenfalls ist zu beachten, dass im Falle einer notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO eine Verteidigung durch einen Steuerberater nur in Gemeinschaft mit einem Rechtsanwalt möglich ist.

Aufgrund dieser Punkte sollte man als Beschuldigter in einem Steuerstrafverfahren frühzeitig auch einen auf Steuerstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen.

Gerne können Sie von der Erfahrung unserer Kanzlei profitieren. Wir helfen Ihnen bundesweit bei Ihren Problemen!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Adam

Beiträge zum Thema