Vorzeitige Kündigungen von Bausparverträgen durch die Bausparkassen

  • 1 Minuten Lesezeit

Der Bundesgerichtshof hat im Streit über die Bausparverträge nun zulasten der Verbraucher entschieden.

Nach Ansicht der Bundesrichter darf die Bausparkasse 10 Jahre nach Zuteilungsreife den Bausparvertrag kündigen.

Die Bausparkasse ist der Ansparphase Darlehensnehmerin und der Bausparer Darlehensgeber.

Insofern sind nach Ansicht der Bundesrichter die Vorschriften für Darlehensnehmer auch auf die Bausparkassen anwendbar und somit auch die Kündigungsvorschriften.

Somit kann die Bausparkasse nach 10 Jahren kündigen.

Streitig war neben der Frage, ob die Darlehensnehmervorschriften auch für die Bausparkassen anwendbar sind, wann der vollständige Empfang eingetreten ist.

Die Kündigung ist 10 Jahre nach dem vollständigen Empfang möglich.

Nach Ansicht der BGH-Richter ist der vollständige Empfang mit Zuteilungsreife gegeben.

Die Begründung der BGH-Richter war, dass mit der Zuteilungsreife der Sinn des Bausparvertrages erreicht war und somit auch der vollständige Empfang.

Insofern hat der Bankensenat des BGH in beiden streitentscheidenden Punkten gegen die Verbraucher und für die Bausparkassen entschieden.

Der BGH berücksichtigt dabei nicht, dass die Bausparverträge auch als solide Wertanalage beworben wurden.

Nun kündigen die Bausparkassen aber auch Verträge, bei denen noch nicht 10 Jahre nach der Zuteilungsreife vergangen sind.

Diese Bausparverträge sind von der Rechtsprechung des BGH nicht umfasst und somit nicht vor der vereinbarten Vertragslaufzeit oder zumindest nicht vor Ablauf von 10 Jahren nach der Zuteilungsreife kündbar.

Diesen Kündigungen seitens der Bausparkassen kann somit widersprochen werden.

Haben Sie Fragen zu Kündigungen von Bausparverträgen, wenden Sie sich an Frau Rechtsanwältin Köhler.

Frau Rechtsanwältin Köhler vertritt vielzählige Mandanten gegen Bausparkassen.

Telefonisch oder per E-Mail – Kontaktdaten neben diesem Beitrag


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Claudia Köhler

Beiträge zum Thema