VW-Abgasskandal: Autokäufer müssen Fristen beachten

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22.09.2016 – Auch ein Jahr nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals sind lange noch nicht alle von der Manipulation betroffenen Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda in die Werkstätten zurückgerufen worden. Zudem ist unklar, ob die Mängel an den Fahrzeugen durch die vorgesehenen Nachbesserungen überhaupt vollständig behoben werden. Betroffene Autokäufer, die über rechtliche Maßnahmen nachdenken, sollten deshalb die einschlägigen Fristen kennen.

Gewährleistungsansprüche haben kurze Verjährungsfristen

Gewährleistungsansprüche, wie Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises, verjähren in zwei Jahren nach Ablieferung des Fahrzeugs. Etwas Zeit haben somit noch diejenigen Käufer, die ihren Neuwagen 2015 erhalten haben. Wer sein Auto im Herbst oder Winter 2014 bekommen hat, sollte aber jetzt aktiv werden, wenn er seine Gewährleistungsansprüche nicht verlieren will.

Neben den Gewährleistungsansprüchen kommen so genannte deliktische Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller in Frage. Solche Ansprüche verjähren drei Jahre nachdem der Käufer von der Abgasmanipulation erfahren hat. Da Einzelheiten des Abgasskandals im September 2015 bekannt wurden, droht hier kurzfristig keine Verjährung. Die Voraussetzungen solcher Ansprüche sind aber streng, weil u.a. der Schaden nachgewiesen werden muss. Ein Schaden liegt beispielsweise vor, wenn das Fahrzeug seine Betriebszulassung oder seine Umweltplakette verliert. Sollte nach der Nachbesserung der Spritverbrauch steigen oder die Fahrleistung sinken, wären das auch Schäden. Diese sind allerdings schwerer nachzuweisen. Und es wird noch einige Zeit dauern, bis man mit ausreichender Sicherheit weiß, ob tatsächlich ein Schaden entstanden ist.

Was sollten geschädigte Autokäufer nun unternehmen?

Wenn Sie ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug gekauft haben, dann sollten Sie auf jeden Fall verhindern, dass Erfolg versprechende Ansprüche verjähren. Dies können Sie durch die Einleitung verjährungshemmender Maßnahmen erreichen. Die Anwälte unserer Kanzlei helfen seit vielen Jahren erfolgreich Verbrauchern bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Deshalb bieten wir geschädigten Autokäufern an, den Ablauf der Verjährungsfristen sowie die Erfolgsaussichten eines rechtlichen Vorgehens in ihrem Fall kostenlos zu überprüfen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, stellen wir ebenfalls kostenfrei eine Deckungsanfrage.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Wolf von Buttlar und Rechtsanwältin Christina Oberdorfer



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