VW-Abgasskandal – Baden-Württemberg plant Schadensersatzklage

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Im Abgasskandal plant das Land Baden-Württemberg eine Klage auf Schadensersatz gegen VW. Diese solle nach Medienberichten noch in diesem Jahr eingereicht werden, damit nicht die Gefahr besteht, dass die Forderungen verjähren.

Es geht um Fahrzeuge aus dem VW-Konzern mit dem Motor Typ EA 189. In diesem Motor ist die Software verbaut, mit deren Hilfe die Abgaswerte manipuliert und nur auf dem Prüfstand eingehalten wurden. Auch viele Dienstfahrzeuge der Behörden, Ministerien oder Polizei sind vom Dieselskandal betroffen. Daher sei es schon eine haushaltsrechtliche Verpflichtung, eine Schadensersatzklage gegen VW einzureichen, zitiert die F.A.Z. eine Sprecherin des Finanzministeriums Baden-Württemberg.

Das Land Baden-Württemberg sieht in den Abgasmanipulationen eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der betroffenen Käufer. „Diese Auffassung haben inzwischen zahlreiche Gerichte bestätigt und sehen VW deshalb zum Schadensersatz verpflichtet“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Das zeigt, dass gute Aussichten bestehen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen. Zu dieser Überzeugung ist nun offenbar auch das Land Baden-Württemberg gekommen. Allerdings drängt die Zeit. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist drohen die Forderungen gegen VW am 31.12.2018 zu verjähren. Daher will das Land Baden-Württemberg die Klage auch noch in diesem Jahr einreichen.

„Betroffene Verbraucher können sich diesem Beispiel anschließen und ihre Schadensersatzansprüche noch kurzfristig geltend machen. Dann sollte jetzt aber gehandelt werden, damit noch rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen eingelegt werden können“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung. Ob die Verjährung tatsächlich Ende 2018 eintritt, ist aber noch offen. „Vielfach wurden Kunden erst 2016 informiert, dass ihr Fahrzeug von den Abgasmanipulationen betroffen ist. Somit haben sie erst 2016 Kenntnis von ihren Ansprüchen erlangt, was zur Folge hätte, dass die Verjährung erst Ende 2019 einsetzt. Allerdings muss dann damit gerechnet werden, dass sich VW auf Verjährung berufen wird. Sicherer ist es daher, die Ansprüche noch in diesem Jahr geltend zu machen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

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