VW-Abgasskandal: erstmals 100 % Schadensersatz bei Gebraucht-Pkw-Verkauf ohne Abzug von Nutzungen

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Erstmals hat ein Landgericht in Deutschland die Volkswagen AG zum Schadensersatz ohne Abzug von Nutzungen bei Verkauf eines mit Betrugssoftware ausgestatteten Pkw verurteilt. (Az. 1 O 447/18).

Das Landgericht Limburg an der Lahn schreibt Rechtsgeschichte in Deutschland. 

Was viele Pkw-Besitzer nicht wissen und nicht für möglich gehalten haben, konnte nun durch die Kanzlei Klamert & Partner aus München durchgesetzt werden. Das Rückgaberecht bzw. Schadensersatz steht jedem Pkw-Eigentümer zu, wenn sein Fahrzeug mit Betrugssoftware ausgestattet ist. Egal, ob er den Wagen bei der Volkswagen AG direkt gekauft hat oder gebraucht von einem Dritten. Der Kläger hatte sein Fahrzeug nicht von der Volkswagen AG gekauft, sondern gebraucht gekauft und dieses Fahrzeug im Vorfeld auch wieder gebraucht verkauft.

Fahrzeugeigentümer können ihr mit Betrugssoftware belastetes Auto unproblematisch verkaufen und dies auch zum derzeit extrem niedrigen Marktpreis und dann im Nachgang die Differenz zum Wert des Fahrzeuges als Schadensersatz einklagen. Wie das Landgericht Limburg an der Lahn geurteilt hat, sogar ohne Abzug von Nutzungen. Das heißt, der Kläger erhielt insgesamt den vollen Kaufpreis zuzüglich Zinsen, ohne Abzüge als Schadensersatz zurück. 

Nachdem der Kläger während des Prozesses gezwungen war, das Fahrzeug zu veräußern, wurde die Klage in Höhe des Verkaufserlöses abgeändert. Das Gericht schloss sich der Meinung der Kanzlei Klamert & Partner aus München an, dass ein Verkauf des Pkw, letztendlich egal, ob vor oder während eines Verfahrens, unschädlich ist und den Schadensersatzanspruch im Grundsatz erhält, da den von der Betrugssoftware betroffenen VW-Kunden nicht zugemutet werden kann, finanzielle Molesten hinzunehmen, nur weil der VW-Konzern nicht in der Lage oder willens ist, schnell und ausreichend zu reagieren.

Gerade vor dem Hintergrund, dass zum 31.12.2018 die Ansprüche der Verbraucher nicht verjährt sein dürften, sollte man nun nicht mehr zögerlich sein. Selbst wenn es unwahrscheinlich erscheint – aber wie beschrieben, der VW-Konzern hat keine Argumente mehr, sodass nach menschlichem Ermessen nichts mehr schiefgehen kann und letztendlich die Verbraucher, die sich trauen, aufzustehen, hierfür auch belohnt werden und sich von dem unliebsamen Betrugsdiesel lösen können.

Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-Konzern vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daransetzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Nutzen Sie deshalb Ihre Rechte!

Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und den Konzern. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW-Geschädigten und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Kanzlei Klamert & Partner aus München gehört zu den führenden Kanzleien Deutschlands im Bereich Diesel-Abgasskandal mit über 3000 erfolgreich bearbeiteten Dieselfällen.



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