VW Abgasskandal – Kläger erhält mehr als den Kaufpreis wegen Betrugs vom Landgericht Nürnberg zurück

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Nachdem jüngst gesprochenem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth, Aktenzeichen: 9 O 4892/18, erhält der Käufer eines VW Tiguan 2,0 TDI, der den Wagen im Jahr 2014 zu einem Preis von 29.800 € gekauft hat, mehr Geld zurück, als er bezahlt hat. 

Zwar werden die Nutzungen, also die gefahrenen Kilometer, in Abzug gebracht, dies bei einer zu erwartenden gesamten Laufleistung von 300.000 km, was aber unerheblich ist, da das Landgericht Nürnberg deliktische Zinsen, unabhängig einer Mahnung für Schäden, ausurteilt, die aus einer unerlaubten Handlung bzw. aus einer Schutzgesetz Verletzungen erwachsen. 

Da das Landgericht Nürnberg den VW-Konzern gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 Abs. 1 StGB wegen Betrugs verurteilt hat, war dies auch gerechtfertigt. Das Urteil reiht sich in eine lange Reihe weiterer Urteile gegen den VW-Konzern, gegen Mercedes, gegen Audi und Porsche ein, die die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Klamert & Partner für ihre Mandanten erstreiten konnte.

Nachdem ein Vorgehen gegen den VW-Konzern nur noch bis zum Jahresende 2019 bei den EA 189 Motoren möglich sein dürfte, ist nun Eile geboten.

Wer jetzt nicht handelt und sich für eine Klage entscheidet, geht fahrlässig mit seinem Vermögen um.

Handeln Sie jetzt.

Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch.

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-Konzern vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daransetzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Nutzen Sie deshalb Ihre Rechte!

Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und den Konzern. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW-Geschädigten und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die oben genannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Klamert & Partner aus München gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Abgasskandal.



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