VW Abgasskandal OLG München verurteilt die Volkswagen AG zum Schadensersatz trotz Verkauf des Golf VII GTD

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Der Diesel - Abgasskandal nimmt kein Ende. Langsam findet sich jedoch eine einheitliche Rechtsprechung bei den Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland zum Thema Thermofenster.

Das Oberlandesgericht München Aktenzeichen 13. August 97 / 21 verurteilte in einem von den Rechtsanwälten Klamert & Partner München geführten Verfahren, die Volkswagen AG mit Datum vom 27.12.2023 zu einem 10 % Schadensersatz ,bezogen auf den Kaufpreis, trotz vorherigen Verkauf des Fahrzeugs.

Der Kläger hatte im Jahre 2018 einen VW Golf VII GTD mit dem Motorentyp EA288 gebraucht gekauft und dieses Fahrzeug im Jahre 2020 verkauft. Trotz des Verkaufes sah das Oberlandesgericht München einen Schadensersatzanspruch als gegeben an.

Das Landgericht Passau hat in erster Instanz die Klage wegen sittenwidriger Schädigung auf Rückabwicklung abgewiesen. Nach Klageumstellung auf den sogenannten Differenz Schadensersatz hat das Oberlandesgericht München der Klage gemäß §§ 823 Abs. 2, 31 BGB stattgegeben. Das OLG München war der Meinung, dass das sogar zwei unzulässige Abschaltvorrichtungen vorliegen, nämlich zum einen das sogenannte Thermofenster und zum anderen die sogenannte Fahrkurvenerkennung.

Die VW AG hat vorsätzlich eine Fahrkurvenerkennung genutzt, um das Emissionsverhalten des Fahrzeug in NEFZ anders zu regeln, als im realen Straßenverkehr. Die VW AG konnte nicht nachvollziehbar die vorliegenden Prüfergebnisse erklären. Somit sind die Abschaltung der belastungsgesteuerten  Regeneration im Zyklus und die Implementierung einer Heizmaßnahme als zwei unzulässige Abschaltvorrichtungen zu werten.

Richtigerweise war die VW AG deshalb zum Schadensersatz zu verurteilen.


Es ist klar, das nicht nur der VW-Konzern sondern auch Mercedes, Fiat,BMW, Opel, Porsche und Audi sowie viele andere Autohersteller, trotz Hinweise zb. der Firma Bosch, das die von ihr entwickelten Softwarepakete wohl illegal sein dürften , sich wissentlich über die gesetzlichen Vorgaben hinweggesetzt haben und diese illegalen Abschaltvorrichtungen nicht nur bestellt, sondern auch verbaut haben. 

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Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch

Derzeit, und insbesondere nach dem ergangenen Urteil des BGH, erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-, Audi- oder Porsche-Konzern vorgehen, in der Regel eine Urteil, das die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises bzw. einen Anspruch auf den sog. Differenzschaden(Schadensersatz) im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Nutzen Sie deshalb Ihre Rechte!

Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und den Konzern. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war. Auch stehen mannigfaltige Prozessfinanzierer zur Verfügung, die Prozesskosten risikofrei übernehmen, sollte keine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW/Audi/Porsche/Mercedes/Fiat sowie BMW-Geschädigte und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz bzw.der Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Klamert & Partner aus München gehört nach ca. 15.00 Verfahren zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Abgasskandal.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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