VW-Abgasskandal: Software-Update beim EA 189 unzulässig? Hat VW ein Thermofenster eingespielt?

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Ist das Software-Update beim EA 189 genauso unzulässig wie die Abschalteinrichtung, die dadurch angeblich überflüssig gemacht werden soll? Der BGH wird sich im Februar mit dieser Frage beschäftigen.

Düsseldorf, 21. Dezember: Dem Bundesgerichtshof liegen zwei Revisionsanträge (Az. VI ZR 513 und VI ZR 268/20) vor, in denen zu klären ist, ob es sich beim Software-Update, das sämtliche Modelle erhielten, die mit dem Betrugsmotor EA 189 ausgestattet sind, um eine neue Abschalteinrichtung – nunmehr in der Variante ‚Thermofenster‘ – handelt. So sehen es auf jeden Fall die beiden Kläger, die in den Jahren 2016 und 2017 einen Touran und einen Tiguan erwarben, sich mit dem eingespielten Update zufriedengaben, bis sie erfuhren, dass ihnen ein Thermofenster untergeschoben worden war. Da sie sich nun zum zweiten Mal getäuscht fühlten, zogen sie 2019 vor Gericht. Sollten die Richter das Thermofenster bejahen, steht Volkswagen neuer Ärger ins Haus. Denn gemäß Urteil des EuGH von vergangener Woche (am 17. Dezember berichtete ich darüber: „Abgasskandal: EuGH-Urteil zu Abschalteinrichtungen könnte Klagewelle auslösen“) sind sämtliche Abschalteinrichtungen – und zwar ausnahmslos, völlig  losgelöst davon, welche Technik genutzt wird – als illegal einzustufen, so lange sie nicht einer konkreten und unmittelbar bevorstehenden Gefahrenabwehr dienen. Schlichter Verschleiß des Motors ist dabei nicht als drohende Gefahr anzusehen.  

EuGH: Abschalteinrichtungen sind ausnahmslos illegal

Sollte es sich beim Update also um ein Thermofenster handeln, hätten die Wolfsburger die erste illegale Abschalteinrichtung durch ein zweites illegales Produkt ersetzt und somit mit Zitronen gehandelt. Denn in diesem Fall wäre die ursprüngliche Verjährungsfrist 31.12.2018 hinfällig und verschiebt sich aufs Jahresende 2024 (Bekanntwerden durch den BGH-Urteilsspruch 2021 plus 3 Jahre). Käufer, die es bis 2018 versäumt hatten, Klage einzureichen, können dann aufatmen. Ihre Ansprüche wären weiterhin gültig. Da viele getäuschte Kunden nicht rechtzeitig aktiv geworden sind, dies aber nach dem BGH-Entscheid im Februar sofort nachholen könnten, stünde Volkswagen eine zweite Klagewelle bevor. Auch das Argument ‚Kauf nach Bekanntgabe‘ kann dann nicht mehr als Ablehnungsgrund angeführt werden.

Wie ist der Einbau eines Thermofensters juristisch zu werten?

Aus anwaltlicher Sicht handelt es sich beim Thermofenster um eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gemäß § 826 BGB: Die betroffenen Modelle bewegen sich bloß im Testbetrieb innerhalb der zulässigen Grenzwerte, um so die notwendige Typgenehmigung zu erhalten. Sobald der Diesel auf der Straße ist, erhöht sich die Schadstoffmenge um den Faktor xy. Somit liegt eine bewusste Täuschung des Kunden vor, die diesen wiederum zu Rückabwicklung und Schadensersatz berechtigt. Die Begründung „Motorschutz“ ist fadenscheinig und wird von den Gerichten nicht akzeptiert.

Chancen der getäuschten Kunden enorm gestiegen

Mit dem illegalen Thermofenster steht nunmehr VW-Dieselgate 2.0 vor der Tür. Die Chancen der getäuschten Käufer vor Gericht steigen mit jedem Gutachten und Test, die das Ausmaß des Betrugs offenlegen. Halter eines EA189-Diesels sollten sich deshalb schnell juristische Beratung suchen, bevor sie sich für eine konkrete Vorgehensweise entscheiden. Verbraucheranwälte bieten einen kostenfreien Plausibilitätscheck (ist der Motor Ihres Fahrzeugs betroffen: ja oder nein?) an und klären den Interessenten vorab transparent und ausführlich über die individuellen Erfolgschancen und die prognostizierte Dauer des Klageverfahrens auf. Bis hierhin geschieht alles kostenfrei.

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