VW California T5 im Dieselskandal: OLG Köln spricht Besitzer 48.000 Euro Schadensersatz zu

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Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in letzter Zeit eine Reihe von verbraucherfreundlichen Urteilen im Dieselskandal gesprochen – zuletzt mit Urteil vom 13. Juli 2021. Der Besitzer eines VW California T5 Wohnmobils erhält von der Volkswagen AG Schadensersatz in Höhe von rund 48.000 Euro (Az. I-25 U 91/20). Das Urteil zeigt, dass sich Dieselklagen lohnen – vor allem bei hochpreisigen Fahrzeugen wie Wohnmobilen.

Im Jahr 2015 hatte der Kläger das Wohnmobil der Marke Volkswagen California T5 für 55.000 Euro gebraucht gekauft und festgestellt: Sein Camper verfügt wie rund 2,6 Millionen andere VW-Dieselfahrzeuge über den Skandalmotor EA189, der eine unzulässige Abschalteinrichtung nutzt. Deshalb klagte der Wohnmobil-Besitzer gegen die Volkswagen AG auf Schadensersatz.

BGH-Richter weisen Argumente von VW zurück

Volkswagen argumentierte dagegen, der von Volkswagen beauftragte Entwicklungsdienstleister sei zu dem Ergebnis gekommen, es sei davon auszugehen, dass die Abschalteinrichtung in den T5-Modellen eingesetzten EA189-Motoren überhaupt keine Verwendung gefunden habe, weil kostenintensive und aufwendige Messungen keinen Eingriff in die Motorsteuerung auf dem Prüfstand erkennen ließen. Diesen komplizierten Verteidigungsansatz der Volkswagen AG ließ das Gericht jedoch nicht gelten.

Das Argument der Beklagten erwecke den Eindruck, die Volkswagen AG sei darauf angewiesen, anhand aufwendiger Untersuchungen Indizien dafür zu suchen, ob eine in ihrem Auftrag entwickelte und von ihr selbst eingebaute Umschaltlogik in bestimmten Fahrzeugen aktiv sei oder nicht. Von der Volkswagen AG als Herstellerin des Motors könne verlangt werden, dass sie die Funktionsweise ihrer Motorsteuerung unabhängig davon beschreibt, was ein anderes Unternehmen anhand diverser Messungen und der Auswertung „zahlreicher“ Dokumente festgestellt habe.

VW T5 Wohnmobil nutzt unzulässiges Thermofenster

Im Wohnmobil VW T5 hat Volkswagen ein sogenanntes Thermofenster verbaut, das die Abgasrückführung manipuliert. Dass der T5-Bulli über ein Thermofenster verfügt, wurde bereits vom Landgericht Köln in erster Instanz festgestellt. Durch diese unzulässige Abschalteinrichtung funktioniert die Abgasrückführung nur bei Außentemperaturen, die innerhalb eines bestimmten Temperaturbereichs liegen. Weichen die Temperaturen davon ab, wird die Abgasreinigung reduziert oder ganz ausgeschaltet, wodurch es zu höheren NOx-Emissionen kommt, die oberhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen. Beim Thermofenster handelt es sich daher um eine unzulässige Abschalteinrichtung, für die dem Kläger Schadensersatz zusteht.

Jetzt gegen VW auf Schadensersatz klagen!

Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln zeigt einmal mehr: Besitzer von Fahrzeugen mit dem älteren VW-Motor EA189 haben noch immer beste Chancen auf Schadensersatz. VW ist mit seiner Verschleierungstaktik nicht durchgekommen. Das Argument, die Abschalteinrichtung sei zwar vorhanden, komme aber nicht zum Einsatz, ließen die Richter des OLG Köln nicht gelten. Seit der Europäische Gerichtshof am 17. Dezember 2020 entschieden hat, dass Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtungen einzustufen sind, können sich Dieselkläger auf dieses Urteil aus Luxemburg berufen.

Besitzen Sie ein Wohnmobil VW California T5 oder ein anderes Fahrzeug mit dem Motor EA189? Dann sollten Sie sich von einem erfahrenen Anwalt beraten lassen. VON RUEDEN Rechtsanwälte vertreten im Abgasskandal bundesweit über 14.000 Diesel-Fahrer gegen die Autohersteller und konnten schon zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile erzielen. In unserem kostenlosen Erstgespräch beraten wir Sie individuell, ob sich eine Klage auf Schadensersatz in Ihrem Fall lohnt. Wir sind unter der 030 – 200 590 770 und unter info@rueden.de für Sie da. Lassen Sie sich von unseren Abgasexperten beraten – es lohnt sich!

Foto(s): Pixabay


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