VW-Käufer aufgepasst! Fahrzeug zurück über Widerruf des Autokredits!

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Das Landgericht Ravensburg hat erneut Klartext gesprochen (Urt. vom 07.05.2019; 2 O 426/18):

Der Käufer eines Privat-Pkw Golf Alltrack 4MOTION BlueMotion Technology 2.0 l TDI darf sein Fahrzeug zurückgeben und wird aus dem Darlehensdienst entlassen. Die VW Bank hatte den Käufer vorliegend falsch über sein Widerrufsrecht im Rahmen des Kreditvertrages informiert.

Die vorliegende vertragliche Widerrufsinformation war im Hinblick auf die Rechtsfolgen des Widerrufs missverständlich, weil die Verpflichtung des Darlehensnehmers zum Wertersatz gem. § 357 Abs. 7 Nr. 1 BGB in den Darlehensbedingungen anders als in der Widerrufsinformation dargestellt wurde:

So entsprach der Passus:

"...Wenn der Darlehensnehmer die aufgrund des Fahrzeug-Kaufvertrages überlassene Sache nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren kann, hat er insoweit Wertersatz zu leisten. Dies kommt allerdings nur in Betracht, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war..." nicht dem Textbaustein auf Seite 3 des Darlehensvertrages; wo wörtlich steht:

6. Widerruf:
a. Wertverlust

Der Darlehensnehmer hat im Fall des Widerrufs des Darlehensvertrages eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme des Fahrzeuges entstandene Wertminderung (z. B. Wertverlust aufgrund der Zulassung eines Pkw) zu ersetzen.

Dieser Wertungswiderspruch genügte dem Landgericht Ravensburg, um den Darlehensnehmer aus seinen Darlehensvertragsverpflichtungen zu entlassen.

MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M. vertritt bundesweit Ihre Interessen gegenüber Autobanken.


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