VW: Klage nach Musterfeststellungsverfahren | kostenfreie Prüfung

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Sie haben an der Musterfeststellungsklage (Sammelklage oder Musterklage) von VW teilgenommen und haben kein Angebot bekommen oder den VW-Vergleich abgelehnt?

Wir erklären Ihnen in Kürze, was Sie jetzt tun können. Mit unserer Hilfe gehen Sie nicht leer aus.

Zusammenfassung:

  • Die Musterklage ist beendet. Die Annahmefrist für den Vergleich ist abgelaufen.
  • 200.000 Betroffenen haben einen Vergleich geschlossen.
  • Circa 100.000 Menschen haben keinen Angebot bekommen oder es abgelehnt.
  • Bis Oktober 2020 können Betroffene, die an der Sammelklage teilgenommen haben, Einzelklage erheben
  • Mit einer individuellen Klage können Sie einen wesentlich besseren Schadensersatz durchsetzen.

Die VW-Musterklage endet mit einem Vergleich

Das Ende der VW-Sammelklage ist greifbar, jedoch sehr enttäuschend. Viele tausend Betroffene haben auf ein wegweisendes Urteil gehofft. Leider endet die erste Musterfeststellungsklage der Bundesrepublik Deutschland nicht mit einem Urteil, sondern mit einem außergerichtlichen Vergleich. Dementsprechend wird leider nicht aufgeklärt werden, ob Volkswagen für die Dieselmanipulation an tausenden von Fahrzeugen haftet.

Dennoch hat sich Volkswagen dazu bereit erklärt, den wirksam angemeldeten Personen eine Schadensersatzsumme von insgesamt 830 Millionen € zur Verfügung zu stellen, um sämtliche Ansprüche aus dem Abgasskandal abzugelten. 

Über 100.000 Menschen konnten vom VW-Vergleich nicht profitieren, weil sie bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllten.

Nach Sammelklage mit guten Erfolgsaussichten eine Einzelklage erheben

Wir werden Sie kostenfrei, interessengerecht und unabhängig dazu beraten, ob Sie eine Einzelklage erheben können.

Wir haben die Vergleichsmatrix des Volkswagen-Vergleichs bereits überprüft und kommen zu dem Ergebnis, dass die durchschnittlichen VW-Vergleichsangebote von ca. 2.500,00 € insbesondere für Fahrzeugeigentümer unattraktiv waren, die für ihr Fahrzeug damals mehr als 20.000,00 € bezahlten.

"Sie haben für Ihr Auto damals mehr als 20.000 EUR bezahlt? Dann seien Sie froh, dass Sie den VW Vergleich nicht angenommen haben (Rechtsanwalt Bartlomiejczyk)."

Einzelklage besser als Vergleich

Für Fahrzeugeigentümer, die hingegen weniger als 10.000,00 € für Ihr Fahrzeug bezahlten und eine Laufleistung von mehr als 200.000 km aktuell aufweisen, war das VW-Angebot allerdings durchaus interessant. Dennoch prüfen wir gerne, welche Optionen sich für Sie ergeben.

kostenlose Rechtsberatung vom spezialisierten Rechtsanwalt für Dieselklagen

Um die Erfolgsaussichten einer Einzelklage nach der Musterfeststellungsklage zu beurteilen, können Sie sich an uns als einer der führenden Anwaltskanzleien im Dieselskandal kostenfrei wenden.

Die umfangreiche Beratung, die Sie dazu von uns bekommen, ist für Sie garantiert kostenfrei.

Mein Anwaltsteam und ich werden Ihnen die besten Optionen aufzeigen.

Wer kann noch bis Oktober 2020 eine Einzelklage erheben?

Alle angemeldeten Personen mit Wohnsitz in Deutschland und im Ausland, die sich wirksam der Sammelklage angeschlossen haben und ihr Fahrzeug vor oder nach Januar 2016 erworben haben. Dies gilt auch, wenn Sie das Auto bereits verkauft haben.

Betroffen ist ausschließlich der EA 189 Motor der folgenden Marken:

  • Volkswagen
  • Audi
  • Seat
  • Skoda

Zur Überprüfung benötigen wir von Ihnen lediglich die folgenden Informationen:

  • Fahrzeugmodell und Erstzulassung
  • damals entrichteter Kaufpreis
  • aktuelle Laufleistung (sofern das Fahrzeug noch im Eigentum steht)
  • Nachweis über Anmeldung zur Musterfeststellungsklage

Auch bei Kauf nach Dezember 2015 ist ein Schadensersatz möglich

Wir vertreten mit zahlreichen Landgerichten jedoch die Auffassung, dass auch Käufer von Dieselfahrzeugen der vorgenannten Marken sehr wohl Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen können, sofern das Fahrzeug auch nach Januar 2016 erworben wurde. Dies deshalb, weil Volkswagen auch nach diesem Zeitpunkt die Käufer täuschte und zusicherte, dass mit den Fahrzeugen alles in Ordnung sei. Die Oberlandesgerichte in Hamm, Koblenz und Oldenburg haben jüngst entschieden, dass VW Schadensersatz auch dann leisten muss, wenn das Auto nach Januar 2016 gekauft wurde.

Gerne können Sie sich daher auch mit uns in Verbindung setzen, sofern Sie kein VW-Vergleichsangebot erhalten haben.

Weitere Einzelheiten und Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage in der Rubrik News.

Setzen Sie auf eine der führenden Anwälte zum Dieselskandal. Wir holen Ihr Geld zurück!

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.



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