VW-Musterverfahren im Abgasskandal – VW und Verbraucherzentrale einigen sich auf Vergleich

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Volkswagen und der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) haben sich im VW-Musterfeststellungsverfahren im Abgasskandal doch noch auf einen Vergleich geeinigt. Die Parteien vereinbarten am 28. Februar 2020, dass VW den am Musterverfahren beteiligten Klägern eine Entschädigungssumme von insgesamt 830 Millionen Euro zur Verfügung stellt.

Die Geschädigten sollen durchschnittlich rund 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises von VW erhalten. Dabei schwanken die Summen je nach Modell und Alter des Fahrzeugs zwischen 1350 und 6257 Euro. Noch nicht ganz klar ist, auf wie viele Geschädigte sich die Summe verteilt. An dem Musterverfahren haben sich zwar rund 450.000 Verbraucher beteiligt, von denen waren vermutlich aber nur etwa rund 260.000 klageberechtigt.

Das Musterfeststellungsverfahren gegen VW im Abgasskandal wird mit dem Vergleich beendet. Die Beteiligten stehen nun vor der Entscheidung, ob sie den angebotenen Vergleich annehmen wollen. „In den nächsten Tagen werden sie dazu Post von VW bekommen. Ob das Angebot für sie akzeptabel ist, hängt vom Einzelfall ab. Sicher gibt es Fälle, bei denen der Verbraucher auch eine größere Summe hätte einstreichen können“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der selbst etliche Kläger gegen VW im Abgasskandal vertreten hat.

Die Teilnehmer an der Musterklage sind keineswegs gezwungen den Vergleich anzunehmen. Sie können auch ablehnen und ihre Ansprüche individuell einklagen. Dazu haben sie jetzt wieder die Möglichkeit, denn anders als ein Urteil im Musterverfahren ist der Vergleich nicht bindend.

Betroffene sollten sich bis zum 20. April entscheiden, ob sie den Vergleich annehmen. Für Rechtsanwalt Dr. Hartung ist der Termin kein Zufall. „Wenig später, am 5. Mai, verhandelt der BGH zum Abgasskandal. Der könnte den Verbrauchern noch weitreichendere Schadensersatzansprüche zusprechen. Diesem Termin will VW wohl zuvorkommen“, so Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage.



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