VW Phaeton im Abgasskandal – LG Heilbronn verurteilt Audi zu Schadenersatz

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Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal ein weiteres Mal Schadenersatz gegen die Audi AG durchgesetzt. Das Landgericht Heilbronn entschied mit Urteil vom 17. August 2021, dass die VW-Tochter Audi als Herstellerin des Dieselmotors in einem VW Phaeton verantwortlich für die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung ist und Schadenersatz leisten muss (Az.: Ot 1 O 94/20).

„Audi entwickelt und produziert im VW-Konzern die größeren Dieselmotoren mit drei Litern Hubraum und mehr. Die Motoren werden nicht nur bei zahlreichen Audi-Modellen verwendet, sondern z.B. auch bei den Porsche SUVs Cayenne und Macan oder in den VW-Modellen Touareg und Phaeton. Als Herstellerin der Motoren steht Audi auch für die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in der Haftung und muss Schadenersatz leisten“, erklärt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Der Kläger hatte den VW Phaeton als Gebrauchtwagen im Juli 2018 zum Preis von 10.900 Euro mit einer Laufleistung von 71.400 Kilometern gekauft. Im Mai 2021 verkaufte er den Wagen zum Preis von 7.000 Euro und einer Laufleistung von 106.000 Kilometern wieder. In dem VW Phaeton steckte ein von Audi hergestellter 3-Liter-V6-TDI-Motor des Typs EA 896 mit der Abgasnorm Euro 4. Wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Dezember 2020 einen verbindlichen Rückruf für das Modell angeordnet.

Noch vor dem Weiterverkauf des Fahrzeugs hatte der Kläger wegen der Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Das LG Heilbronn gab der Klage weitgehend statt. Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz.

Wie aus dem Rückruf des KBA hervorginge sei in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Die Entwicklung und Verwendung dieser Abschalteinrichtung stelle ein sittenwidriges Verhalten dar. Die Software sei nur mit dem Zweck entwickelt und verwendet worden, die Zulassungsbehörden zu täuschen und die Typengenehmigung für das Fahrzeug zu erhalten, obwohl es die gesetzlichen Grenzwerte zum Emissionsausstoß nicht einhält. Dies sei vergleichbar mit der unzulässigen Abschalteinrichtung beim durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motor EA 189, so das LG Heilbronn. Für die Umgehung der gesetzlichen Emissionsgrenzwerte sei ein nicht unerheblicher und finanzieller Aufwand betrieben worden. Behörden und Kunden seien so über die vermeintliche Umweltfreundlichkeit und Abgaswerte der Motoren getäuscht worden, führte das Gericht weiter aus.

Bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung hätte der Kläger das Fahrzeug nicht gekauft. Ihm sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, der daher rückabgewickelt werden könne. Der Schaden sei auch durch den Weiterverkauf des Fahrzeugs im Laufe des Verfahrens nicht entfallen. Dadurch trete nur der marktgerechte Verkaufserlös an die Stelle des herauszugebenden Fahrzeugs und ist vom Schadenersatzanspruch abzuziehen, so das LG Heilbronn.

Der Kläger ist mit dem Fahrzeug bis zum Weiterverkauf 34.600 Kilometer gefahren. Dafür muss er sich einen Nutzungsersatz von rund 2.100 Euro anrechnen lassen. Der Kläger hatte das Fahrzeug für 10.900 Euro gekauft. Nach Abzug des erzielten Verkaufspreises von 7.000 Euro und des Nutzungsersatzes verbleibt ein Anspruch auf Zahlung von rund 1.800 Euro.

„Audi musste zahlreiche Modelle wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen. Ebenso ordnete das KBA auch Rückrufe für den Porsche Cayenne, Porsche Macan oder VW Touareg an. Zahlreiche Gerichtsurteile zeigen, dass gute Chancen bestehen Schadenersatzansprüche gegen Audi durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Schwering.

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/category/vw-abgasskandal



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