VW T6 – LG Aachen spricht Schadenersatz im Abgasskandal zu

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VW ist im Abgasskandal ein weiteres Mal bei einem T6 mit dem Dieselmotor EA 288 verurteilt worden. Das Landgericht Aachen entschied mit Urteil vom 29. April 2021, dass in einem VW T6 California 2.0 TDI eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt (Az.: 10 O 486/20).

Der Kläger hatte den VW T6 California mit der Abgasnorm Euro 6 als Gebrauchtfahrzeug 2017 gekauft. In dem „Bulli“ ist ein Dieselmotor des Typs EA 288, Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motors EA 189, verbaut. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell im April 2019 einen Rückruf an, da eine Konformitätsabweichung im Hinblick auf das Emissionsverhalten festgestellt worden war. Der Rückruf lief unter dem Code 23Z7.

Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Die Motorsteuerungssoftware in dem Fahrzeug erkenne, wenn der Prüfzyklus des NEFZ durchfahren wird. Dann werde in einen anderen Modus geschaltet, der dafür sorgt, dass eine ausreichende Menge des Harnstoffs AdBlue zugeführt und der Stickoxid-Ausstoß dadurch optimiert wird. Im realen Straßenverkehr werde die AdBlue-Zufuhr allerdings reduziert. Das führe im Ergebnis zu einem deutlich höheren Emissionsausstoß, so der Kläger.

Das LG Aachen folgte der Argumentation. In dem VW T6 California des Klägers komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz. Der Kläger sei dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz, urteilte das Gericht.

Der Kläger habe hinreichend substantiiert vorgetragen, dass der Motor EA 288 seines Fahrzeugs mit einer Software ausgestattet ist, die erkennt, wenn der Prüfzyklus durchfahren wird. Dann werde der Stickoxid-Ausstoß optimiert, während er im normalen Straßenverkehr wieder steigt. VW habe diesen Vorwurf nicht widerlegen können, so das LG Aachen.

VW habe den Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und die Schädigung der Käufer zumindest billigend in Kauf genommen. Der Schaden sei dem Kläger schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden, da davon ausgegangen werden könne, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht erworben hätte. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, führte das Gericht aus.

Gegen Rückgabe des VW T6 kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises in Höhe von 47.500 Euro verlangen. Für die gefahrenen rund 52.000 Kilometer wird allerdings eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 8.750 Euro abgezogen. Somit verbleibt ein Anspruch auf Zahlung von knapp 38.750 Euro.

„Weder der VW T5 noch T6 sind vom Abgasskandal verschont geblieben. Auch hier haben die geschädigten Käufer Anspruch auf Schadenersatz. Die Zahl verbraucherfreundlicher Urteile sowohl beim T5 als auch beim T6 steigt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. So hat Rechtsanwalt Gisevius beispielsweise Schadenersatzansprüche für T6-Fahrer an den Landgerichten München und Heilbronn durchgesetzt. Mehr dazu unter https://www.updatefolgen.de/

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal



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