VW- und Daimler-Abgasskandal: Sensationsänderung der Rechtsprechung

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Nachdem die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte aus München nun schon mehrere 1000 Fälle bei den Gerichten quer durch Deutschland in Bearbeitung hat und das erste Urteil in Deutschland eines vom Abgasskandal betroffenen Pkw betreffend der Rückabwicklung ohne Abzug von Nutzungen, also bei voller Kaufpreisrückerstattung, in Augsburg erringen konnte, konnte nun endlich auch das Landgericht Nürnberg in mehreren Fällen, was für alle Kammern des Landgerichts Nürnberg Gültigkeit hat, davon überzeugt werden, dass eine Änderung der Rechtsprechung zu der Anrechnung der durch die Nutzung des Fahrzeugs bei der Klagepartei entstandenen Gebrauchsvorteile durchzuführen ist.

Nach einem Hinweis des Gerichts betreffend der Änderung der Rechtsprechung geht man nun davon aus, dass es angemessen erscheint, nur noch die Nutzungen des Fahrzeuges zwischen dem Zeitpunkt der Mitteilung des Autokonzerns an die Klagepartei, die Tatsache, dass das Fahrzeug von einer Rückrufaktion wegen der Betrugssoftware betroffen ist sowie das außergerichtliche Rückabwicklungsverlangen der Klagepartei zu berücksichtigen.

Dies führt dazu, dass es nur noch zu einem theoretischen und im Ergebnis extrem geringen Abzug für die gezogenen Nutzungen, sprich die gefahrenen Kilometer, kommen wird.

Die im Bereich des Schadensersatzrechts entwickelten Grundsätze der Vorteilsausgleichung beruhen auf dem Gedanken, dass dem Geschädigten im gewissen Umfang diejenigen Vorteile zuzurechnen sind, die ihm in adäquaten Zusammenhang mit dem Schadensereignis zufließen. Es soll ein gerechter Ausgleich zwischen den bei einem Schadensfall widerstreitenden Interessen herbeigeführt werden. Wichtig ist, dass der Geschädigte nicht bessergestellt wird, als er ohne das schädigende Ereignis stünde.

Das Gericht geht von Folgendem aus: 

Der Autokonzern haftet wegen der Täuschung durch die Betrugssoftware. Diese Software stellt einen Sachmangel dar. Aufgrund der Täuschung fehlen dem Käufer wesentliche, für den Fahrzeugkauf erforderliche Informationen. 

Somit erwarb der Käufer das mangelhafte Fahrzeug in Unkenntnis des Mangels zu einem überhöhten Preis. Dies berechtigt zur Rückabwicklung des Kaufvertrages. Dass die jeweiligen Pkw mit einer Betrugssoftware ausgestattet waren, erfuhren die Fahrzeughalter in der Regel erst durch entsprechende Mitteilung der Autokonzerne. 

Erst ab diesem Zeitpunkt konnten sie entscheiden, ob sie eine Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen wollten. 

Für die Zeit danach und davor ist der Nutzungsvorteil nicht abzuziehen, weil es sich jeweils um aufgedrängte Nutzungen handelt. Somit können nur die Kilometer in Abzug gebracht werden, die zwischen der Mitteilung der Rückrufaktion bis zum Tätigwerden des Betroffenen durch einen Anwalt gefahren wurden. 

Da die jeweiligen Autokonzerne wohl nicht feststellen werden können, wann die einzelnen Rückrufschreiben an den jeweiligen Betroffenen versandt worden sind, wird dies dazu führen, dass die betroffenen und betrogenen Autokäufer nahezu den vollen Kaufpreis zurückerhalten werden, egal wie alt der Pkw ist und ob sie den Pkw neu oder gebraucht gekauft haben.

Gerade vor dem Hintergrund, dass zum 31.12.2018 die Ansprüche der Verbraucher nicht verjährt sein dürften, sollte man nun nicht mehr zögerlich sein. Selbst wenn es unwahrscheinlich erscheint – aber wie beschrieben, der VW-Konzern hat keine Argumente mehr, sodass nach menschlichem Ermessen nichts mehr schiefgehen kann und letztendlich die Verbraucher, die sich trauen, aufzustehen, hierfür auch belohnt werden und sich von dem unliebsamen Betrugsdiesel lösen können.

Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-Konzern vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daransetzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Nutzen Sie deshalb Ihre Rechte!

Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und den Konzern. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW-Geschädigten und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Klamert & Partner aus München gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Abgasskandal.



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