VW und die Musterfeststellungsklage; Vergleich annehmen? Was, wenn kein Vergleich angeboten wird?

  • 1 Minuten Lesezeit

Musterfeststellungsklage gegen VW endet

Am 20.04.2020 wird die Musterfeststellungsklage am OLG Braunschweig gegen die Volkswagen AG durch Rücknahme der Klage enden.

Vergleichsangebote 

Hunderttausende Teilnehmer an der Musterfeststellungklage haben dieser Tage Post mit Zugangsdaten zum Portal von Volkswagen erhalten, um dort einen möglichen Vergleichsbetrag ermitteln zu lassen, den sie dann VW anbieten können.

Ob ein solcher Vergleich im Einzelfall sinnvoll sein kann oder eine Einzelklage gegen VW nun angezeigt ist, kann man nur anhand der Kriterien des Einzelfalls beantworten, dazu hier.

Zehntausende erhalten kein Angebot

Allerdings machen auch Zehntausende die Erfahrung, dass sie kein Angebot erhalten, da sie 

  1. das Fahrzeug nach dem 31.12.2015 erworben haben oder 
  2. zum Zeitpunkt des Erwerbs im Ausland wohnhaft waren.

Gerade für die erste Gruppe macht ein aktuelles Urteil des OLG Koblenz vom 03.04.2020 (8 U 1956/19) nochmal deutlich, dass auch in diesen Fällen durchaus Ansprüche bestehen. Denn das OLG Koblenz gab dort nun der Klage eines Käufers bei Erwerb im Oktober 2017 gegen VW statt. Ein mögliches Käuferwissen hindere den Anspruch nicht.

Ansprüche daher prüfen

Sollten Sie daher kein Angebot erhalten haben oder das Angebot unzureichend sein, so bieten wir Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an, ob eine Einzelklage bei Ihnen sinnvoller ist.

Ggf. kann auch ein Widerruf einer noch laufenden Finanzierung eine sinnvolle Alternative sein, um ein vergleichbares Ergebnis zu erlangen.

Auch bereits abgeschlossene Vergleiche mit VW können aufgrund eines bestehenden Widerrufrechts noch widerrufen werden.

RA Koch, Mitglied der IG Dieselskandal, bietet mit der Erfahrung zahlreicher gerichtlicher Verfahren im Dieselskandal Geschädigten dazu eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Sprechen Sie uns an!

Sebastian Koch

Rechtsanwalt



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