VW und Dieselskandal: eine Milliarde Euro Strafe – auch für Dieselbesitzer positiv

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VW kassiert Bußgeld von einer Milliarde Euro wegen Dieselskandal

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat VW wegen des Dieselskandals (Dieselgate, Abgasskandal) zu einem Bußgeld in Höhe von rund einer Milliarde Euro verdonnert. Die Staatsanwaltschaft hielt „Aufsichtspflichtverletzungen“ im Konzern für ausreichend belegt. Hierbei ging es vor allem um die Manipulation der Abgassteuerung bei dem EA189-Motor.

Abgesehen davon, dass jetzt ein politisches Gerangel einsetzt, wie die Milliarde verwendet wird (Justiz: für Richter, Grüne: für Radwege), mögen sich viele VW-Dieselbesitzer fragen, was dieses Ereignis für sie selbst bedeutet. Unmittelbar bedeutet es tatsächlich nichts, da es sich um strafrechtliche Ermittlungen gehandelt hat, Dieselbesitzer dagegen zivilrechtlich auf Gewährleistung und Schadensersatz klagen. Aber:

Für Schadensersatzanspruch gegen VW mittelbar bedeutungsvoll

Mittelbar hat das Bußgeld aber sehr wohl Bedeutung. In den Schadensersatzprozessen der Dieselbesitzer gegen Volkswagen kommt es darauf an, ob VW als Konzern vorsätzlich gehandelt hat. Was bedeutet das? Wie leicht nachzuvollziehen ist, kann einem Konzern wie VW nicht das Wissen, also die böse Absicht, von jedem einzelnen Mitarbeiter zugerechnet werden und sei er noch so unwichtig. VW muss vielmehr durch den Vorstand vorsätzlich gehandelt haben. Darauf kommt es an. Nachdem die Staatsanwaltschaft VW vorgeworfen hat, Aufsichtspflichtverletzungen begangen zu haben, für die logischerweise nur Führungsorgane verantwortlich sein können, da diese nun einmal die Aufsicht haben, wird es für VW immer schwieriger, sich mit dem Fehlverhalten Einzelner herauszureden. Die Schlinge zieht sich zu.

Achtung: Verjährung von VW-Schadensersatzansprüchen droht zum 31.12.2018!

Gibt es starke Indizien oder gerichtsfeste Beweise für vorsätzliches Handeln des Herstellers (z. B. wie jetzt bei VW), können dem Eigentümer des Fahrzeugs Schadensersatzansprüche aus Delikt zustehen. Ansprüche verjähren hier drei Jahre nach Kenntnis des Käufers von der Arglist, gerechnet zum Schluss des Jahres. Da VW-Mitarbeiter im Jahr 2015 Manipulationen zugegeben haben, droht Verjährung zum 31.12.2018.

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