VW-Vergleich: Fristverlängerung bis 30. April – Widerruf möglich

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Nach eigenen Angaben hat sich Volkswagen im Abgasskandal bis zum 20. April 2020 mit rund 200.000 Verbrauchern, die sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben, auf einen Vergleich geeinigt. Die Annahme des Vergleichs will VW den Verbrauchern umgehend übermitteln. Nachdem die Annahmefrist für das VW-Vergleichsangebot ursprünglich am 20. April enden sollte, hat der Konzern sie nun bis zum 30. April verlängert.

Die endgültige Annahme des Vergleichs hat eine wichtige Konsequenz. Mit ihr beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist. „Verbraucher, die das Vergleichsangebot angenommen haben, können ihre Zustimmung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Dann haben sie die Möglichkeit, ihre Schadensersatzansprüche mit einer Einzelklage weiter zu verfolgen. Dabei kann eine deutlich höhere Entschädigungssumme herausspringen als im Vergleich angeboten“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Die Einzelklage bietet mehrere Vorteile. Im Erfolgsfall wird der Kaufvertrag in der Regel rückabgewickelt. Der Verbraucher kann das Fahrzeug dann gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben und bleibt nicht auf seinem alten Diesel sitzen wie es bei Annahme des Vergleichs der Fall ist. Strittig ist die Frage, ob VW vom Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung abziehen darf.

Hier kommt der BGH ins Spiel. Am Bundesgerichtshof wird am 5. Mai ein Fall im Abgasskandal verhandelt. Es ist davon auszugehen, dass der BGH die gängige Rechtsprechung, dass VW die Kunden durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und zum Schadensersatz verpflichtet ist, bestätigen wird. Außerdem wird der BGH voraussichtlich auch klären, ob bei der Berechnung des Schadensersatzes eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer anzurechnen ist. „Ein ganz entscheidender Aspekt. Bei einer verbraucherfreundlichen Entscheidung des BGH sind deutlich höhere Entschädigungssummen für den Verbraucher möglich“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.

Wer den Vergleich annimmt, verzichtet darauf, weitere rechtliche Ansprüche geltend zu machen. „Von einer möglichen verbraucherfreundlichen Entscheidung des BGH könnte der Verbraucher nach Annahme des Vergleichs nicht mehr profitieren. Es sei denn, er macht noch rechtzeitig von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner des IG Dieselskandal.

Mehr Informationen: https://www.hartung-rechtsanwaelte.de/abgasskandal/musterfeststellungsklage-vw-vergleichsangebot/



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