VW-Vergleich: Wann sollte ich das Angebot von VW ablehnen? Anwälte informieren!

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In Sachen VW-Skandal haben nun viele Kunden, die sich der Musterklage angeschlossen hatten, in den letzten Tagen – seit dem 20.03.2020 – einen Vergleichsvorschlag von VW erhalten, wonach VW wohl Medienberichten zufolge zwischen 1.350,- € und 6.257,- € pro Kunde zahlen will, und somit durchschnittlich wohl ca. 15 % des Kaufpreises.

In Sachen VW-Vergleich hatten die VW-Kunden, die sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt hatten, gestern das Vergleichsangebot von VW erhalten.

Ca. 260.000 Kunden der ca. 450.000 Kläger erhalten wohl ein Vergleichsangebot, sollten aber nach Ansicht von Dr. Späth & Partner umgehend eine Anwaltskanzlei mit der Prüfung des Angebots von VW beauftragen, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist. 

VW-Kunden haben nämlich nicht lange Zeit, weil die Frist für die Annahme des Vergleichs nur bis zum 20.04.2020 läuft und bis dahin entschieden werden muss, ob der Vergleichsvorschlag von VW nun angenommen werden soll oder nicht.

VW-Kunden, die eine Anwaltskanzlei mit der Erstberatung bzw. Prüfung beauftragen wollen, werden von Dr. Späth & Partner (oder auch vielen anderen Kanzleien) keine Kosten in Rechnung gestellt, denn sofern die Beratung ergibt, dass das Angebot von VW angenommen werden sollte, werden die Kosten in Höhe von 190,- € netto von VW übernommen, sollte die Prüfung ergeben, dass das Angebot nicht angenommen werden sollte, wird dem Kunden von Dr. Späth & Partner (oder auch vielen anderen Kanzleien) hierfür keine Rechnung für die Erstberatung gestellt.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg sind seit mehreren Jahren im Dieselabgasskandal tätig, und sind der Ansicht, dass immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden sollte, ob der Vergleich nun angenommen werden sollte oder nicht, denn in vielen Fällen gibt es bessere Möglichkeiten als den VW-Vergleich, denn so hatte sich z. B. die Rechtsprechung in Sachen VW in den letzten Monaten und Jahren immer mehr zugunsten der Verbraucher entwickelt, sodass in vielen Fällen gute Ergebnisse im Klagewege für VW-Kunden möglich sein sollten.

Kunden sollten hier aber möglichst kein Kosten-Risiko bei einer Klage eingehen, und sollten prüfen, ob z. B. ein finanzstarker Prozessfinanzierer bereit steht, der die Kosten für ein Klageverfahren übernimmt.

Teilweise machen Prozessfinanzierer den VW-Kunden auch das Angebot, zunächst denselben Betrag im Rahmen einer Sofortentschädigung zu zahlen, den auch VW bezahlen würde und zusätzlich eine für den Kunden kostenlose Klage zu finanzieren.

Sofern dieses Angebot von einem bonitätsstarken Prozessfinanzierer gemacht wird, handelt es sich hierbei nach Ansicht von Dr. Späth & Partner um eine gute Möglichkeit für VW-Kunden, denn diese haben somit eigentlich einen „Besserungsschein“ in der Hand und die Möglichkeit, ebenfalls die Entschädigung vom Prozessfinanzierer zu erhalten und dann aber noch zusätzlich im Rahmen einer Klage im Optimalfall noch deutlich mehr heraus zu holen, denn VW-Kunden, die das Vergleichsangebot VW nicht annehmen, können noch bis Oktober 2020 eine Einzelklage gegen VW durchführen. 

Vor allem für Kunden, die ein KFZ mit einem Kaufpreis von über 10.000,- € erworben haben, der km-Stand unter 200.000 Km ist und das KFZ vor dem 31.12.2016 in Deutschland erworben wurde, und noch im Besitz des Kunden ist, sollte das eine gute Option sein, denn in diesen Fällen sind diverse Prozessfinanzierer, was immer im Einzelfall geprüft werden sollte, nach Beobachtung von Dr. Späth & Partner oftmals zur Finanzierung bereit. 

Auch Kunden, die kein Vergleichsangebot von VW erhalten haben, sind nicht chancenlos.

Dies betrifft vor allem Kunden, die ein älteres Auto erworben haben zu einem geringeren Kaufpreis, nicht in Deutschland oder KFZ mit hoher Laufleistung. Auch hier haben Kunden oftmals Anspruch auf Entschädigung, sollte aber nach Ansicht von Dr. Späth & Partner geprüft werden, ob ebenfalls ein Prozessfinanzierer zur Finanzierung bereit ist oder nicht oder eine Rechtsschutzversicherung zur Finanzierung einer Klage bereit ist (weil vermutlich ein außergerichtliches Vorgehen nicht mehr erfolgversprechend scheint).

Sofern die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, kann der Kunde auch hier ohne Kostenrisiko seine individuellen Ansprüche gegen VW ohne Kostenrisiko verfolgen. 

Kanzleien wie Dr. Späth & Partner (oder auch viele andere Kanzleien) führen übrigens gerne eine kostenlose Kostenschutzanfrage für VW-Kunden bei deren Rechtsschutzversicherung durch. Hier sollte sich der Kunde immer bestätigen lassen, dass die Kostenschutzanfrage kostenlos durchgeführt wird oder welche Kosten hier entstehen.

Betroffene VW-Kunden können sich gerne an Dr. Späth & Partner wenden, Dr. Späth & Partner sind seit mehr als 17 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherschutzrecht und seit mehreren Jahren im Dieselskandal tätig und beraten Sie daher gerne und kompetent.



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