VW-Vergleich: Was tun, wenn ich kein Angebot von VW erhalte? Anwälte informieren!

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Ab dem 19. März will VW auf Verbraucher, die sich an der Musterfeststellungsklage des vzbv angeschlossen haben, zugehen und diesen ein Vergleichsangebot machen. VW und die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatten sich in einem Vergleich vom 28.02.2020 dahingehend geeinigt, dass VW insgesamt ca. 830 Mio. € an Entschädigung zahlen will. 

Bis zum 20.04.2020 sollen Verbraucher dann entscheiden müssen, ob sie das Angebot annehmen oder nicht, VW rechnet mit ca. 262.000 Kunden, die die Kriterien erfüllen sollen, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist.

Das Problem dabei: Längst nicht jeder Verbraucher wird ein Vergleichsangebot von VW erhalten, denn es sollen wohl nur folgende Kunden ein Vergleichsangebot erhalten:

  • Verbraucher mit Fahrzeugen, die von VW, Seat, Skoda gekauft wurden
  • Es muss sich um den Dieselmotor EA 189 handeln.
  • Die Verbraucher müssen ihren Wohnsitz in Deutschland gehabt haben, als sie das KFZ erworben hatten.
  • Diese müssen in das Klageregister der MuFe-Klage eingetragen sein. 
  • Diese dürfen nicht bereits Zahlungen (z. B. durch Urteil oder Vergleich) auf anderem Wege erhalten haben und dürfen ihre Ansprüche nicht abgetreten haben. 

Damit fallen viele Kunden aus dem Vergleichsangebot heraus und andere überlegen, ob sie nicht im Rahmen einer Individualklage ein besseres Vergleichsangebot erhalten können, denn eine Individualklage ist noch bis Oktober 2020 möglich.

Andere Teilnehmer der Musterfeststellungsklage sollen dabei in der Regel zwischen 1.350 € und 6.257 € erhalten, im Durchschnitt somit ca. 15 % des Kaufpreises, wobei die Betroffenen ihr Auto behalten sollen und auf weitere Rechtsansprüche verzichten sollen. Auch hier sollte immer im Einzelfall geprüft werden, ob das Vergleichsangebot angenommen werden sollte oder nicht und im Rahmen einer Einzelklage weiter vorgegangen werden sollte.

Verbraucher, die ein Vergleichsangebot erhalten, und dieses von einem Anwalt überprüfen lassen wollen, haben dabei für die Überprüfung keine Kosten, denn sofern der Anwalt zum Vergleich rät, übernimmt die Kosten für die Erstberatung von 190,- € netto VW, sofern kein Vergleich zustande kommt und Verbraucher zur Klage geraten wird, berechnen z. B. Dr. Späth & Partner dem Verbraucher keine Kosten.

Dabei sind Verbraucher, die kein Vergleichsangebot erhalten und über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, in einer aussichtsreichen Situation, denn wenn diese die Kosten übernimmt, haben sie kein Risiko.

Auch für andere Kunden, die ein Vergleichsangebot erhalten, und über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollte geprüft werden, ob nicht eine Individualklage sinnvoller ist.

Kanzleien wie Dr. Späth & Partner übernehmen dabei gerne eine kostenlose Kostenschutzanfrage an die Rechtschutzversicherung für den Verbraucher.

Teilweise kann auch geprüft werden, ob nicht eventuell sogar ein Prozessfinanzierer die Kosten für einen Individualrechtsstreit übernimmt oder sogar eine Sofortentschädigung zahlt.

Betroffene VW-Kunden, die sich an der Musterfeststellungklage beteiligt haben, können sich gerne an Dr. Späth & Partner wenden. Dr. Späth & Partner sind seit dem Jahr 2002, und somit seit über 17 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherschutzrecht und seit mehreren Jahren im Dieselskandal tätig und beraten Sie daher gerne und kompetent. 



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