Waldorf-Frommer-Abmahnung für CartoonStock Ltd. wegen Verwendung eines Cartoons

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Einer unserer Mandanten erhielt aktuell eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der CartoonStock Ltd. aus Großbritannien wegen der Verwendung eines Cartoons auf der von unserem Mandanten betriebenen Homepage. Der verwendete Cartoon sei im Wege des Framings in die Homepage eingebunden worden.

Sachverhalt:

Die CartoonStock Ltd. als Urheberin des entsprechenden Cartoons habe festgestellt, dass auf der von unserer Mandantschaft betriebenen Homepage ein Cartoon verwendet wird, für dessen Verwendung kein Lizenzvertrag oder eine Zustimmung seitens der CartoonStock Ltd. vorlegen würde. Der Cartoon sei zwar nicht direkt auf den Servern unserer Mandantschaft hochgeladen worden, sondern mithilfe des sogenannten Framings eingebunden worden, dies stelle jedoch ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung i. S. d. § 15 Abs. 2 UrhG dar.

Was ist „Framing“?

Beim Framing werden fremde Inhalte auf einer Homepage derart eingebunden, dass die Dateien zwar auf den fremden Servern verbleiben, aber ebenfalls auf der entsprechenden Homepage dargestellt werden. Bildlich gesprochen kann man sich dies dergestalt vorstellen, dass auf der Homepage ein „Fenster“ eingebaut wird, durch das man auf die Datei, die sich auf einem anderen Server befindet, durchschauen kann. Für den User ist zumindest nicht auf Anhieb erkennbar, dass es sich bei der dargestellten Datei um eine Framing-Einbindung handelt.

Stellt Framing eine Urheberrechtsverletzung dar?

Framing kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Es ist danach zu differenzieren, ob die Datei auf den ursprünglichen Server, auf den man durch das „Fenster“ durchschauen kann, mit Zustimmung des Urhebers hochgeladen wurde, oder nicht. Sofern dies nicht der Fall gewesen ist, kann das Einbinden mittels Framing eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Im Einzelfall sollte ein auf das Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt überprüfen, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

-Bundesweite Vertretung

-Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch in der Kanzlei  erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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