Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Abmahnung Filesharing – u.a. “Sony Music”

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Die neuesten Abmahnungen von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München wegen Filesharing im Juni/Juli 2011:

Mit Hilfe sogenannter Peer-to-Peer Programme (Online-Tauschbörsen) sollen die Adressaten der mehrseitigen Abmahnschreiben über ihren Internetanschluss urheberrechtlich geschützte Dateien (Musiktitel, Filme oder E-Books) gegenüber anderen Teilnehmern zum Download angeboten haben. So oder so ähnlich lautet meist der Vorwurf des Abmahnschreibens. Textbausteine enthalten Passagen über Urheberrechtsverletzungen und Schadensersatzansprüche  nach §§ 97 a, 101 Urhebergesetz (UrhG), die den Betroffenen oft nur die Alternative: Zahlung des hohen Vergleichsbetrages (meist 800,- bis 1.200,- EUR) zur Abgeltung aller Ansprüche übrig lassen soll. Zudem verstärkt eine knapp gesetzte Handlungsfrist die beängstigende Wirkung.

Aktuell werden Abmahnungen wegen Filesharing von Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München bezüglich einer Urheberrechtsverletzung folgender Werke versendet:

„An und für sich - Clueso" (Album) - Sony Music Entertainment Germany GmbH

„Der letzte Tempelritter" - Universum Film GmbH

„Für Dich Immer Noch Fanta Sie - Die Fantastischen Vier" (Album) - Sony Music Entertainment Germany GmbH

„New Kids Turbo" - Constantin Filmverleih GmbH

„Wir sind die Nacht" - Tele München Fernseh GmbH + Co Prod.

„Der Adler der neunten Legion" - Tele München Fernseh GmbH + Co Prod.

„New Moon - Biss zur Mittagsstunde" - Tele München Fernseh GmbH + Co Prod.

„Hummeldumm - Tommy Jaud" - Argon Verlag GmbH

„Das Bildnis des Dorian Gray" - Tele München Fernseh GmbH

„Briefe an Julia" - Tele München Fernseh GmbH

„Die Superbullen" - Constantin Film Verleih GmbH

Wie können Betroffene reagieren?

- Ruhe bewahren!

- Vorerst keine Zahlungen an die abmahnende Kanzlei veranlassen!

- Auf keinen Fall ungeprüft die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen und absenden!

- Unter Beachtung der Frist am besten die Ansprüche von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüfen lassen.

Welche wirksame Rechtsverteidigung ist zu empfehlen?

Ist sich der Abgemahnte sicher, dass weder er noch eine andere im Haushalt wohnende Person die urheberrechtliche Verletzungs-handlung begangen hat und er nicht panisch die oft überhöhten Zahlungsforderungen der abmahnenden Anwälte bezahlen will, so bleiben ihm grundsätzlich die Optionen,

1. die Sache ohne Reaktion zu ignorieren bzw. sich in zahlreichen Internetforen die Flut von halbherzigen Ratschlägen anzutun. ODER

2. sich gleich von Anfang an rechtzeitig fachkundigen Rat eines auf das Recht der neuen Medien oder auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt einzuholen.

Von der ersten Option kann man nur abraten. Denn so leicht lassen sich abmahnende Kanzleien nicht abschütteln bzw. die Sache auf sich beruhen. Gegenargumente werden oft standardisiert mit reichlich vielen Textbausteinen beantwortet oder gar nicht erst darauf eingegangen. Klar, u.a. verdienen sie ja ihr Geld damit. Die Informationen im Internet können schon gar nicht so ungefiltert empfohlen werden. Sehr oft ist dort von modifizierten Unterlassungserklärungen oder gar vorbeugenden Unterlassungserklärungen die Rede. Vorformulierte Textbeispiele sind jedoch oft veraltet oder ungenau und bergen die Gefahr weitreichender negativer Folgen. Immerhin bindet die Unterlassungserklärung den Abgebenden 30 Jahre lang.

Solange aber die Praxis der Gerichte, zivilrechtlichem Auskunftsverfahren massenhaft stattzugeben, sich nicht grundlegend ändert, ist die Wahrnehmung der zweiten Option und damit die rechtliche Beratung von Spezialisten die denkbar bessere Alternative. Abgemahnte sollten diesbezüglich auch nicht die Kosten der Rechtsverteidigung als dessen Ausschlusskriterium betrachten. Viele Anwälte bieten mittlerweile faire Pauschalpreise dafür an. Auch wir!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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