Waldorf Frommer Rechtsanwälte – 5 neue Abmahnungen wegen Filesharing (u.a. New Moon - Biss..)

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Aktuell werden Abmahnungen wegen Filesharing von Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München bezüglich einer Urheberrechtsverletzung folgender Werke versendet:

„New Moon - Biss zur Mittagsstunde" Tele München Fernseh GmbH + Co Prod.

„Hummeldumm - Tommy Jaud" - Argon Verlag GmbH

„Das Bildnis des Dorian Gray" - Tele München Fernseh GmbH

„Briefe an Julia" - Tele München Fernseh GmbH

„Die Superbullen" - Constantin Film Verleih GmbH

Mit Hilfe sogenannter Peer-to-Peer Programme (Online-Tauschbörsen) über den Internetanschluss wird den Adressaten der mehrseitigen Abmahnschreiben die Dateien (Musiktitel, Filme oder E-Books) gegenüber anderen Teilnehmern zum Download angeboten zu haben. Textbausteine enthalten Passagen über Urheberrechtsverletzungen und Schadensersatzansprüche nach §§ 97 a, 101 Urhebergesetz (UrhG), die den Betroffenen oft nur die Alternative: Zahlung des hohen Vergleichsbetrages (meist 390,- bis 1.200,- EUR) zur Abgeltung aller Ansprüche übrig lassen soll. Zudem verstärkt eine knapp gesetzte Handlungsfrist die beängstigende Wirkung.

Wie reagieren Betroffene richtig?

- Ruhe bewahren!

- Vorerst keine Zahlungen an die abmahnende Kanzlei veranlassen!

- Auf keinen Fall ungeprüft die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen und absenden!

- Unter Beachtung der Frist am besten die Ansprüche von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüfen lassen.

Zu empfehlen ist nur eine wirksame Rechtsverteidigung!

Ist sich der Abgemahnte sicher, dass weder er noch eine andere im Haushalt wohnende Person die urheberrechtliche Verletzungs-handlung begangen hat und er nicht panisch die oft überhöhten Zahlungsforderungen der abmahnenden Anwälte bezahlen will, so bleibt ihm grundsätzlich aus rechtlicher Beurteilung nur eine Option:

Sich gleich von Anfang an rechtzeitig fachkundigen Rat eines auf das Recht der neuen Medien oder auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt einzuholen.

Denn so leicht lassen sich abmahnende Kanzleien nicht abschütteln bzw. die Sache auf sich beruhen. Gegenargumente werden oft standardisiert mit reichlich vielen Textbausteinen beantwortet oder gar nicht erst darauf eingegangen. Klar, u.a. verdienen sie ja ihr Geld damit. Die Informationen im Internet können schon gar nicht so ungefiltert empfohlen werden. Sehr oft ist dort von modifizierten Unterlassungserklärungen oder gar vorbeugenden Unterlassungserklärungen die Rede. Vorformulierte Textbeispiele sind jedoch oft veraltet oder ungenau und bergen die Gefahr weitreichender negativer Folgen. Immerhin bindet die Unterlassungserklärung den Abgebenden 30 Jahre lang.

Solange aber die Praxis der Gerichte, zivilrechtliche Auskunftsverfahren massenhaft stattzugeben, sich nicht grundlegend ändert, ist die Wahrnehmung professioneller, rechtlicher Hilfe und damit die rechtliche Beratung von Spezialisten die denkbar bessere Alternative, als zu versuchen, die Angelegenheit zu ignorieren oder halbherzige Internetforen-Tipps auszutesten. Abgemahnte sollten diesbezüglich auch nicht die Kosten der Rechtsverteidigung als dessen Ausschlusskriterium betrachten.



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