Waldorf Frommer - Sony Music - The 20/20 Experience (Deluxe Version) – Justin Timberlake - Abmahnung

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei WALDORF FROMMER Rechtsanwälte mahnt angebliche urheberrechtliche Verstöße an dem Musikalbum „The 20/20 Experience (Deluxe Version) - Justin Timberlake" ab. Auftraggeber ist die Sony Music Entertainment Germany GmbH. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bezogen auf das Musikalbum „The 20/20 Experience (Deluxe Version) - Justin Timberlake" wird von der Kanzlei WALDORF FROMMER ein pauschaler Schadenersatzbetrag gefordert Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung beträgt nur wenige Tage.

Ein Ignorieren der Abmahnung der Kanzlei WALDORF FROMMER kann nicht angeraten werden. Immer mehr Abmahnkanzleien beantragen bei Nichtabgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Landgericht. Eine einstweilige Verfügung bedeutet ein extrem hohes Kostenrisiko für den Abgemahnten. Die Streitwerte dieser einstweiligen Verfügungen werden von den Gerichten hoch bewertet. Ein Streitwert von 20.000,- € oder mehr ist die Regel. Hiernach berechnen sich die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Dabei können leicht Kosten von über 3.000,00 € auf den Abgemahnten zukommen! Dieses Risiko gilt es in jedem Fall zu vermeiden.

Erst recht ist von vorformulierten Unterlassungserklärungen aus Internetforen dringend abzuraten! Diese „kostenlosen" Unterlassungserklärungen sind meist von juristischen Laien pauschal formuliert und bergen weitreichende Risiken. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsprechung der deutschen Gerichte auf diesem Gebiet und der für Nicht-Juristen unübersichtlichen Rechtslage, kann in der Regel nur ein fachkundiger Rechtsanwalt die richtigen Erfolgsaussichten einer Verteidigung einschätzen.

Gerne überprüft das H+W Anwaltskontor die Aussicht einer erfolgreichen Verteidigung gegen die Klage.

Natürlich stehen wir Ihnen auch für Rückfragen persönlich oder telefonisch zur Verfügung - rufen Sie uns unverbindlich an. (auch am Wochenende erreichbar).

H+W Anwaltskontor

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel.: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

E-Mail: mail@hw-ak.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

http://abmahnsoforthilfe.de

http://hw-ak.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Lars Hämmerling

Beiträge zum Thema