Wann gibt es die Düsseldorfer Tabelle 2020?

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Die folgenden Hinweise sind unverbindlich, das heißt, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und/oder Vollständigkeit übernommen.

Die Düsseldorfer Tabelle wird von allen Oberlandesgerichten in Deutschland herangezogen, wenn es darum geht, wie hoch der Kindesunterhalt ist. Die Düsseldorfer Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht und geht zurück auf Koordinierungsgespräche aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Familiengerichtstages e. V. 

Das Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht die Düsseldorfer Tabelle bereits seit 1.1.1979.

In seiner Pressemitteilung von Ende November 2018 hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf selbst darauf hingewiesen, dass die nächste Änderung der Tabelle voraussichtlich zum 1.1.2020 erfolgen wird.

Die offizielle Düsseldorfer Tabelle, die vermutlich ab 1.1.2020 gelten wird, liegt zwar noch nicht vor, voraussichtlich werden aber die Bedarfssätze erneut steigen. Es wird vermutet, dass der Mindestunterhalt für Kinder bis zum 5. Lebensjahr um 15 € angehoben wird. 

Eine Erhöhung von voraussichtlich 18 € wird es bei den Kindern zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr geben. Um 21 € wird vermutlich der Unterhaltsbetrag für die Kinder zwischen dem 12. und 17. Lebensjahr steigen. Angeblich sollen die Bedarfssätze für volljährige Kinder zunächst unverändert bleiben.

Für verbindliche Zahlenbleibt jedoch die offizielle Veröffentlichung der Neuen Düsseldorfer Tabelle durch das Oberlandesgericht Düsseldorf abzuwarten.

In familienrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf, wenn Sie an einer kostenpflichtigen Beratung interessiert sind. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.


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