Wann ist der Erwerb von Rauschgift strafbar ? OLG Stuttgart vom 08.10.2019

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Ist eine kurzzeitige Verwahrung von Betäubungsmitteln strafbar ? Diese Frage wurde von der Rechtsprechung verneint.

Der versuchte unerlaubte Erwerb von Betäubungsmitteln setzt gemäß §§ 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BtMG vielmehr voraus, dass der Erwerber die eigene tatsächliche und freie Verfügungsgewalt über die Betäubungsmittel auf abgeleitetem Wege, d.h. im einverständlichen Zusammenwirken mit dem Vorbesitzer, erlangen will (OLG Stuttgart vom 08.10.2019 - 2 RVs 36 Ss 469/19).  Gleichzeitig hob es das Urteil das Amtsgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück

Das Amtsgericht hatte zuvor festgestellt, dass der Angeklagte zu einem nicht mehr näher feststellbaren Zeitpunkt, jedenfalls kurz vor dem pp. mutmaßlich über das Darknet, bei einem unbekannten Verkäufer Marihuana, welches am von einem unbekannten Absender als Briefsendung, adressiert an „Empfanger ……………….“ zusammen mit einer Vielzahl weiterer gleichgestalteter Briefsendungen in einen Postbriefkasten angeworfen und in der Folge beschlagnahmt wurde, bestellt haben soll. Die an den Angeklagten adressierte Briefsendung habe 102,13 Gramm Marihuana (netto) mit einem Wirkstoffgehalt von 6,94 Gramm THC enthalten.

Ist die Annahme des Betäubungsmittels als Belohnung strafbar ?

Ein Erwerb liegt nicht bereits vor, wenn der Täter nach Abschluss der Verwahrung einen Teil des Rauschgiftes als Entlohnung bekommt. Erwerb setzt voraus, dass der Täter die tatsächliche Verfügungsgewalt mit der Möglichkeit und dem Willen erlangt, über die Sache als eigene zu verfügen (BGH, Urteil vom 13. August 2009 - 3 Str 224/09 ).

Der Autor des Rechtstipps, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christian Steffgen, ist seit 2001 im Betäubungsmittelstrafrecht spezialisiert. Betroffene können sich auch noch bei  der Haftbefehlseröffnung dessen Beiordnung als Pflichtverteidiger erhalten. Auch eine kostenlose Erstberatung per Telefon oder online wird angeboten.

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