Wann ist ein Testament sinnvoll?

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Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Welche Angehörigen bzw. Verwandten dann welche Erbquote am Nachlass hat, ist im BGB festgelegt und richtet sich nach den familiären Verhältnissen. Diese gesetzliche Erbfolge entspricht aber häufig nicht dem wahren Willen des Erblassers, weil sie zum Beispiel unzweckmäßig, unfair oder auch steuerlich nachteilig ist. Im folgenden Beitrag gebe ich Ihnen einen Überblick darüber, wann ein Testament sinnvoll ist. 

Weiterführende Informationen und Beratungsangebote durch unsere Fachanwälte für Erbrecht und Steuerberater finden Sie hier auf unserer Kanzlei-Website: https://www.rosepartner.de/testament-schreiben.html

Bestimmung der Erben

Bei der gesetzlichen Erbfolge kommt die Familie zum Zuge, also in erster Linie Ehegatten und Kinder, in einigen Konstellationen aber auch Eltern, Enkel, Geschwister oder entferntere Verwandte. Mit dem Erb-Check von ROSE & PARTNER können Sie Ihre gesetzlichen Erben ermitteln. Sind sie mit dem Ergebnis unzufrieden, können Sie per Testament gesetzliche Erben ausschließen oder auch nur zum Teil enterben. Außerdem können Sie weitere Personen – auch außerhalb der Familie zu Erben bestimmen und deren Quoten festlegen.

Reihenfolge der Erben

Häufig ist man zwar mit der Auswahl der Erben durch das Gesetz zufrieden, nicht aber mit der Reihenfolge. So ist es ein gängiger Wunsch von Ehepaaren, dass zunächst einmal der Partner erbt und erst nach dessen Tod die Kinder. Diesen Wunsch kann man zum Beispiel mit einem klassischen „Berliner Testament“ umsetzen.

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Aufteilung einzelner Vermögenswerte

Ohne ein Testament wird der gesamte Nachlass nach Quoten verteilt, also zum Beispiel der Ehegatte 50 Prozent und die beiden Kinder je 25 Prozent. So entsteht eine Erbengemeinschaft mit entsprechenden Quoten. Über die Aufteilung der geerbten Gegenstände müssen sich dann alle verständigen. Will der Erblasser dagegen, bestimmten Personen bestimmte Vermögenswerte zukommen lassen, kann und muss er das durch ein Testament vornehmen, etwa durch Vermächtnisse oder eine Teilungsanordnung.

Erbengemeinschaft verhindern

Nicht nur hinsichtlich der Aufteilung des Nachlasses ist eine Erbengemeinschaft sehr streitanfällig und sollte gegebenenfalls verhindert werden. Das ist in den meisten Konstellationen nur durch ein Testament möglich, in dem ein Alleinerbe eingesetzt wird.

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Gegenseitige Bindung von Ehegatten

Ehegatten wollen regelmäßig, dass sie von ihrem Partner beerbt werden und sich darauf verlassen, dass sie selbst Erbe des anderen sind. Hier ist ein Ehegattentestament sinnvoll, weil diese bei wechselbezüglichen Verfügungen eine sogenannte Bindungswirkung entfaltet.  

Sicherungsmaßnahmen zum Schutz von Vermögen und Kindern

Im Testament kann aber noch viel mehr als die Erbeinsetzung geregelt werden. Ein Beispiel ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung, bei der der Vollstrecker den Nachlass verteilt oder ihn für eine Zeit verwaltet. Hierdurch wird das Vermögen vor Risiken geschützt.

Ein weiteres Beispiel für eine testamentarische Anordnung ist die Benennung eines Vormunds für minderjährige Kinder.

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Wann ist ein Testament NICHT sinnvoll?

Bereits nach Durchsicht der genannten wichtigsten Gründe für eine letztwillige Verfügung verdeutlicht, dass ein Testament in den allermeisten Fällen sinnvoll ist. Nur wenige Konstellationen, etwa ein lediger Erblasser mit nur einem volljährigen Kind, gibt es kaum Gestaltungsbedarf. Wenn Sie sich unsicher sind, reicht in der Regel eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Erbrecht zu Klärung der Frage, ob ein Testament zweckmäßig und geboten ist. Bei einer solchen Beratung sollten aber stets auch die erbschaftsteuerlichen Rahmenbedingungen mit einbezogen werden.


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