Wann muss man das Weihnachtsgeld zurückzahlen?

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Weihnachten: Man freut sich auf Geschenke, das Familienfest und – das Weihnachtsgeld, mit dem man das alles bezahlen kann. Was aber, wenn der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld zurückfordert? Darf er das überhaupt? Ob und unter welchen Umständen er das darf, sagt Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck.

Wann darf der Arbeitgeber eine zu Weihnachten überwiesene Sonderzahlung zurückfordern?

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber Weihnachtsgeld zurückfordern, wenn eine entsprechende Rückzahlungspflicht im Arbeitsvertrag steht und wenn die Voraussetzungen, die der Arbeitsvertrag für die Rückzahlung festlegt, erfüllt sind.

Beispielsweise: Im Arbeitsvertrag steht, dass Weihnachtsgeld (ganz oder zum Teil) zurückgezahlt werden muss, falls der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis bis zum 31.03. des Folgejahres oder früher kündigt. Kündigt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis dann vor dem 31.03. des Folgejahres, und hat er vom Arbeitgeber beispielsweise 500€ Weihnachtsgeld erhalten, muss er nach seinem Fortgang 500€ (zurück)zahlen – auch wenn er das Weihnachtsgeld gleich für Geschenke ausgegeben hat.

Warum sind solche arbeitsvertraglichen Reglungen zulässig?

Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung hält solche Reglungen für zulässig, weil – so die Auffassung der Rechtsprechung – mit dem Weihnachtsgeld ein doppelter Zweck erfüllt werde. Einerseits werde Weihnachtsgeld gezahlt, weil sich der Arbeitgeber bei seinen Mitarbeitern für vergangene Leistungen bedanken will. Das Weihnachtsgeld habe aber noch eine zweite Funktion, und zwar: Es sei als Treueprämie gedacht und mit der Erwartung verbunden, der Arbeitnehmer werde auch in Zukunft diese (gute) Leistung bringen. Mit dem Weihnachtsgeld wird mit anderen Worten signalisiert: „Danke für das, was du im vergangenen Jahr geleistet hast.“ Und: „Wir freuen uns auf deine gute Leistung auch im nächsten Jahr!“

Es ist dieser, zweite, Grund, aufgrund dessen der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld zurückfordern darf, falls der Mitarbeiter am Anfang des neuen Jahres das Unternehmen verlässt – das allerdings regelmäßig nur, wenn die entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag steht.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit vielen Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen.

Weiterführende Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag

Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage aus Arbeitnehmersicht: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de. Alles zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag, einschließlich Musterklage, Musterschreiben, Mustervereinbarung, sowie Arbeitnehmertipps: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Vorladung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK), Depression am Arbeitsplatz, Überlastungsanzeige, Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: https://kuendigungen-anwalt.de.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com.

Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema